Betriebliche Altersvorsorge (bAV) 2026: Entgeltumwandlung erklärt
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — und profitiert dabei von erheblichen Steuer- und Sozialabgabenvorteilen.
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): So funktioniert Entgeltumwandlung
Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch bAV
| Merkmal | |
|---|---|
| Steuerfreier Beitrag (§ 3 Nr. 63 EStG) | 8 % der BBG West = 7.728 €/Jahr (644 €/Mo) |
| Sozialabgabenfreier Beitrag | 4 % der BBG West = 3.864 €/Jahr (322 €/Mo) |
| Beitragsbemessungsgrenze West (BBG) | 96.600 €/Jahr (2026) |
| Arbeitgeberzuschuss (Pflicht) | 15 % des umgewandelten Betrags (seit 2022 für alle) |
| Durchführungswege | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse |
Rechenbeispiel: bAV-Entgeltumwandlung in der Praxis
| Position | Ohne bAV | Mit bAV (200 €/Mo Entgeltumwandlung) |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000 € | 4.000 € |
| Entgeltumwandlung | — | -200 € |
| Steuerpflichtiges Brutto | 4.000 € | 3.800 € |
| Steuervorteil (ca. 30 % Grenzsteuersatz) | — | ca. +60 €/Mo |
| SV-Ersparnis (ca. 20 %) | — | ca. +40 €/Mo |
| Netto-Eigenleistung | — | ca. 100 €/Mo |
| bAV-Beitrag inkl. AG-Zuschuss | — | 230 €/Mo (200 + 15 %) |
bAV bei Jobwechsel und Insolvenz des Arbeitgebers
Direktversicherungen und Pensionskassen sind portabel — bei Jobwechsel können Sie den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat fortführen. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) schützt bAV-Ansprüche bei Arbeitgeberinsolvenz — allerdings nur bei bestimmten Durchführungswegen (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds). Direktversicherungen und Pensionskassen sind über Insolvenzschutz des Versicherers (Protektor AG) abgesichert.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
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Altersvorsorge 2026: Die drei Säulen im Überblick
Das deutsche Rentensystem beruht auf drei Säulen: gesetzliche Rente (Umlageverfahren), betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge (Riester, Rürup, ETFs, Immobilien). Experten empfehlen, alle drei zu nutzen – die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Die Rentenlücke – die Differenz zwischen letztem Gehalt und gesetzlicher Rente – beträgt durchschnittlich 40–50 % des letzten Nettoeinkommens. Bei einem Nettogehalt von 2.500 EUR ergibt das eine monatliche Lücke von 1.000–1.250 EUR im Rentenalter. Diese Lücke muss durch eigene Ersparnisse oder andere Vorsorgeformen geschlossen werden.
Riester vs. Rürup vs. ETF: Was ist besser?
Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (Zulagen 185 EUR Grundzulage + 300 EUR je Kind) und Niedrigverdiener. Für Selbstständige und Gutverdiener ist die Rürup-Rente steuerlich attraktiver (Beiträge bis 27.566 EUR absetzbar). ETF-Sparpläne bieten die höchste Flexibilität und historisch die beste Rendite – ohne staatliche Förderung, aber auch ohne Einschränkungen bei Auszahlung.

Betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer fast immer empfehlenswert: Durch Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben, der Arbeitgeber zahlt mindestens 15 % dazu. Ab einer Beitragsdauer von 15+ Jahren und in mittleren Einkommensklassen ist die bAV kaum zu schlagen.
Weiterführende Informationen: Deutsche Rentenversicherung


