Pflegegrad 2026: Stufen 1-5, Leistungen und Antrag stellen
026: Stufen 1-5, Leistungen und wie Sie den Antrag stellen
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die nach einem einheitlichen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben werden. Frühzeitig beantragen lohnt sich — rückwirkende Leistungen gibt es nicht.
Pflegegrade und Leistungen: Was die Pflegekasse zahlt
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Pflegegeld (ambulant) | Sachleistungen (ambulant) | Vollstationär |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | Geringe Beeinträchtigung | – | – | 125 EUR/Mo (Entlastung) |
| PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 332 EUR/Mo | 761 EUR/Mo | 770 EUR/Mo |
| PG 3 | Schwere Beeinträchtigung | 572 EUR/Mo | 1.432 EUR/Mo | 1.262 EUR/Mo |
| PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 764 EUR/Mo | 1.778 EUR/Mo | 1.775 EUR/Mo |
| PG 5 | Schwerste Beeint. mit besond. Anforderungen | 946 EUR/Mo | 2.200 EUR/Mo | 2.005 EUR/Mo |
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
| Schritt | Was zu tun ist | Frist/Dauer |
|---|---|---|
| 1. Antrag stellen | Formloser Antrag bei der Pflegekasse (= Krankenkasse) | Sofort — nicht warten! |
| 2. Begutachtung durch MDK/MEDICPROOF | Hausbesuch des Medizinischen Dienstes | Innerhalb 25 Arbeitstagen |
| 3. Gutachten und Bescheid | Pflegekasse erlässt Bescheid mit zuerkanntem Pflegegrad | Innerhalb 5 Wochen nach Antrag |
| 4. Widerspruch bei Ablehnung | Schriftlicher Widerspruch innerhalb 1 Monats möglich | 1 Monat Frist |
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Entlastungsbetrag: 125 EUR/Monat ab PG 1 für haushaltsnahe Dienstleistungen und zugelassene Betreuungsangebote. Verhinderungspflege: Bis 1.612 EUR/Jahr, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Kurzzeitpflege: Bis 1.774 EUR/Jahr für vorübergehende stationäre Pflege. Pflegehilfsmittel: Bis 40 EUR/Monat für Verbrauchsartikel (Handschuhe, Unterlagen). Wohnraumanpassung: Zuschuss von bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme für barrierefreien Umbau.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
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Familie & Finanzen: Vorsorge für alle Lebensphasen

Familien stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen: Kinderbetreuungskosten, Eigenheimwunsch, Ausbildungsfinanzierung und Altersvorsorge müssen gleichzeitig geplant werden. Der Staat unterstützt Familien mit zahlreichen Leistungen: Kindergeld (294 EUR/Monat pro Kind), Kinderfreibetrag, Elterngeld, BAföG und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.
Ein Notfallfonds von 3–6 Monatsgehältern ist für Familien besonders wichtig, da Krankheit, Jobverlust oder unerwartete Ausgaben schwerwiegendere Folgen haben als für Singles. Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen die Familie finanziell ab.
Erbe und Schenkung: Vermögen klug übertragen
Die Weitergabe von Vermögen an Kinder und Enkel ist ein wichtiges Finanzthema. Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Erbschaftsteuer-Freibeträge (400.000 EUR je Kind alle 10 Jahre) mehrfach genutzt werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung mit Testament und Vorsorgevollmacht spart Streit und Steuern.
Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerben-Einsetzung) ist weit verbreitet, hat aber steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Alternativen wie die Trennungslösung oder Vor- und Nacherbschaft können steuerlich günstiger sein.
Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung. Der Ablauf:
- Antrag stellen: Formlos per Brief oder Anruf bei der Pflegekasse. Der Antrag gilt ab Eingangsdatum.
- Begutachtung: Der MDK (Medizinischer Dienst) oder MEDICPROOF besucht die pflegebedürftige Person zuhause.
- Begutachtungsbogen: Sechs Lebensbereiche werden bewertet (Mobilität, Kognition, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, sozialer Bereich).
- Gesamtpunktzahl: Bestimmt den Pflegegrad 1–5.
- Bescheid: Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antrag.
| Pflegegrad | Punkte | Pflegegeld/Monat | Pflegesachleistung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 12,5–26,9 | — | — |
| PG 2 | 27–47,4 | 347 Euro | 761 Euro |
| PG 3 | 47,5–69,9 | 599 Euro | 1.432 Euro |
| PG 4 | 70–89,9 | 800 Euro | 1.778 Euro |
| PG 5 | 90–100 | 990 Euro | 2.200 Euro |
Tipp: Bereiten Sie sich auf das Begutachtungsgespräch vor. Führen Sie ein Pflegetagebuch über zwei Wochen vor dem Termin, das alle Hilfebedarfe dokumentiert. Viele Pflegegrade werden zu niedrig eingestuft — ein Widerspruch lohnt sich oft.
Weiterführende Informationen: Informationsportal Kindergeld


