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Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze und Immobilien vererben

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Stand: 13.05.2026 | Quelle: Interhyp

026: Freibeträge, Steuersätze und Immobilien vererben

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist durch hohe Freibeträge für direkte Familienmitglieder geprägt. Wer klug voraus plant, kann erhebliche Teile des Vermögens steuerfrei an die nächste Generation weitergeben — besonders bei Immobilien gibt es wichtige Sonderregeln.

026

Verwandtschaftsgrad Freibetrag Steuerklasse
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 500.000 € I
Kinder (und Stiefkinder) 400.000 € I
Enkelkinder (wenn Eltern verstorben) 400.000 € I
Enkelkinder (Eltern leben) 200.000 € I
Eltern, Großeltern (Erbschaft) 100.000 € I
Geschwister, Nichten/Neffen 20.000 € II
Sonstige / nicht verwandt 20.000 € III

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Erbschaftsteuersätze nach Steuerklasse und Wert

Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 € 7% 15% 30%
bis 300.000 € 11% 20% 30%
bis 600.000 € 15% 25% 30%
bis 6 Mio. € 19% 30% 30%
über 26 Mio. € 30% 43% 50%
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Immobilien vererben — Sonderregeln

  • Selbstgenutztes Familienheim: Ehegatte oder Kinder können das Familienheim steuerfrei erben, wenn sie es 10 Jahre selbst bewohnen. Bei Kindern gilt eine Wohnflächengrenze von 200 m².
  • Vermietete Wohnimmobilien: Nur 85% des Wertes sind steuerpflichtig (15% Abschlag), wenn die Immobilie 10 Jahre weitervermietet wird.
  • Bewertung: Immobilien werden mit dem Ertragswert (bei Vermietung) oder Sachwert bewertet — oft unter dem Marktwert.

Erbschaft strategisch planen — die 10-Jahres-Schenkungsregel

Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden:

  • Eltern können Kindern alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken
  • Bei frühzeitiger Übertragung können Immobilien schon zu Lebzeiten übergeben werden
  • Kombiniert mit dem Nießbrauchsvorbehalt (Eltern behalten Nutzungsrecht) ist die steuerliche Optimierung besonders effektiv
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FAQ: Erbschaftsteuer

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Erbschaftsteuer Freibeträge 2026 – Infografik
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Warum die Steuererklärung sich lohnt

Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.

Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.

Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn

Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.

Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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