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Steuerfreie Einnahmen 2026: Was bleibt komplett steuerfrei

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Stand: 11.04.2026 | Quelle: Interhyp

026: Was bleibt komplett steuerfrei?

Nicht alle Einnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig. Das Steuerrecht sieht eine Reihe von Befreiungen vor — für Sozialleistungen, bestimmte Vergütungen und einmalige Zahlungen. Wer weiß, welche Einnahmen steuerfrei sind, kann gezielt planen und die Steuerlast optimieren. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten steuerfreien Einnahmen 2026 nach § 3 EStG und anderen Vorschriften.

✓ Zuletzt aktualisiert: April 2026

026

Einnahme Steuerfrei bis / komplett Rechtsgrundlage
Elterngeld (Basisbetrag) 300 EUR/Mo Mindestbetrag komplett § 3 Nr. 67 EStG
Kindergeld 255 EUR/Mo komplett § 3 Nr. 24 EStG
Bürgergeld / Sozialhilfe komplett § 3 Nr. 2b EStG
Arbeitslosengeld I komplett (Progressionsvorbehalt!) § 3 Nr. 2 EStG
Krankengeld komplett (Progressionsvorbehalt!) § 3 Nr. 1a EStG
Unfallversicherungsleistungen komplett § 3 Nr. 1 EStG
Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit bis bestimmte Prozentsätze § 3b EStG
Steuerfreier Sachbezug bis 50 EUR/Mo § 8 Abs. 2 EStG
Jobticket (Deutschlandticket AG-Zuschuss) komplett steuerfrei § 3 Nr. 15 EStG
Fahrradleasing (Dienstrad) 1 % von 25 % des Listenpreises § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Steuerfreiheit mit Progressionsvorbehalt — was bedeutet das?

Leistung Steuerfrei? Progressionsvorbehalt? Wirkung
Arbeitslosengeld I Ja Ja Erhöht Steuersatz auf anderes Einkommen
Krankengeld Ja Ja Erhöht Steuersatz auf anderes Einkommen
Kurzarbeitergeld Ja Ja Erhöht Steuersatz auf anderes Einkommen
Elterngeld Ja Ja Erhöht Steuersatz auf anderes Einkommen
Kindergeld Ja Nein Kein Einfluss auf Steuersatz

Der Progressionsvorbehalt bedeutet: Die Leistung selbst wird nicht besteuert, aber sie erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer z.B. 6 Monate Elterngeld von 1.500 Euro und danach wieder Gehalt bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben und zahlt auf das Gehalt einen höheren Satz.

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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Arbeitgeber können Mitarbeitern zahlreiche steuerfreie Extras gewähren: Monatlicher Sachbezug bis 50 Euro (z.B. Gutscheine), Internetpauschale bis 50 Euro, Jobticket (komplett steuerfrei), Kindergartenzuschuss (komplett steuerfrei ohne Obergrenze), Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich, Mitarbeiterbeteiligungen bis 2.000 Euro jährlich. Diese Leistungen können gezielt genutzt werden, um das Nettoeinkommen ohne zusätzliche Lohnsteuer zu erhöhen.

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Warum die Steuererklärung sich lohnt

Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.

Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.

Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn

Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

steuerfreie einnahmen absetzen – Infografik
Steuerfreie einnahmen absetzen – Infografik

Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.

Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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