Kindesunterhalt 2026
026 – Düsseldorfer Tabelle, Berechnung und Rechte
Kindesunterhalt ist die finanzielle Absicherung von Kindern nach einer Trennung oder Scheidung. Wer zahlt wie viel? Die Düsseldorfer Tabelle legt die Beträge fest – basierend auf dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. 2026 wurden die Beträge erneut angepasst.
026 – Kindesunterhalt nach Einkommen und Alter
| Nettoeinkommen des Pflichtigen | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| bis 1.900 EUR | 480 EUR | 551 EUR | 645 EUR | 693 EUR |
| 1.901–2.300 EUR | 504 EUR | 578 EUR | 677 EUR | 727 EUR |
| 2.301–2.700 EUR | 534 EUR | 612 EUR | 717 EUR | 770 EUR |
| 2.701–3.100 EUR | 567 EUR | 650 EUR | 761 EUR | 817 EUR |
| 3.101–3.500 EUR | 601 EUR | 689 EUR | 807 EUR | 867 EUR |
| 3.501–3.900 EUR | 644 EUR | 739 EUR | 865 EUR | 929 EUR |
| 3.901–4.300 EUR | 688 EUR | 790 EUR | 924 EUR | 993 EUR |
Hinweis: Diese Beträge sind Mindestbeträge. Abzüglich des hälftigen Kindergelds (125 EUR/Mo 2026) ergibt sich der tatsächliche Zahlbetrag.
Berechnung: So wird Kindesunterhalt ermittelt
| Schritt | Rechenbeispiel |
|---|---|
| 1. Tabellenunterhalt ermitteln | Kind 8 Jahre, Netto 2.500 EUR → 612 EUR |
| 2. Halbes Kindergeld abziehen | 612 EUR – 125 EUR = 487 EUR |
| 3. Zahlbetrag | 487 EUR/Monat |
| Bereinigtes Nettoeinkommen prüfen | Abzüge: Fahrtkosten zur Arbeit, Unterhaltszahlungen für andere |
| Selbstbehalt beachten | 1.450 EUR/Mo (erwerbstätig), 1.200 EUR/Mo (nicht erwerbstätig) |
Unterhaltsanspruch: Wer hat Anspruch, wer muss zahlen?
- Barunterhaltspflicht: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, zahlt Barunterhalt.
- Betreuungsunterhalt: Der betreuende Elternteil erbringt seinen Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung.
- Wechselmodell: Bei hälftig geteilter Betreuung wird das höhere Einkommen herangezogen – komplexe Berechnung, Familienrecht-Anwalt empfohlen.
- Unterhaltspflicht bis wann? Mindestens bis 18 Jahre. Bei Ausbildung/Studium bis zum Abschluss – i.d.R. bis Mitte 20.
Unterhalt nicht gezahlt – was tun?
- Jugendamt: Beistandschaft für kostenlose Rechtsverfolgung beantragen.
- Unterhaltstitel: Vereinfachtes Verfahren beim Familiengericht.
- Gerichtsvollzieher: Lohn- oder Kontopfändung beim Schuldner.
- Unterhaltsvorschuss: Staat zahlt bis zu 252 EUR/Mo (0–5 Jahre) bis zu 12 Jahre lang.
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Familie & Finanzen: Vorsorge für alle Lebensphasen

Familien stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen: Kinderbetreuungskosten, Eigenheimwunsch, Ausbildungsfinanzierung und Altersvorsorge müssen gleichzeitig geplant werden. Der Staat unterstützt Familien mit zahlreichen Leistungen: Kindergeld (294 EUR/Monat pro Kind), Kinderfreibetrag, Elterngeld, BAföG und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.
Ein Notfallfonds von 3–6 Monatsgehältern ist für Familien besonders wichtig, da Krankheit, Jobverlust oder unerwartete Ausgaben schwerwiegendere Folgen haben als für Singles. Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen die Familie finanziell ab.
Erbe und Schenkung: Vermögen klug übertragen
Die Weitergabe von Vermögen an Kinder und Enkel ist ein wichtiges Finanzthema. Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Erbschaftsteuer-Freibeträge (400.000 EUR je Kind alle 10 Jahre) mehrfach genutzt werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung mit Testament und Vorsorgevollmacht spart Streit und Steuern.
Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerben-Einsetzung) ist weit verbreitet, hat aber steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Alternativen wie die Trennungslösung oder Vor- und Nacherbschaft können steuerlich günstiger sein.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Familie

