Werbungskosten 2026: Alle Abzüge für Arbeitnehmer erklärt
026: Alle Abzüge für Arbeitnehmer in der Steuererklärung
Werbungskosten sind Ausgaben, die Arbeitnehmern durch die Ausübung ihrer Berufstätigkeit entstehen. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch angesetzt — wer mehr hat, profitiert von der Einzelaufstellung.
Werbungskosten: Was absetzbar ist und wie viel
| Kostenart | Absetzbar | Betrag / Regelung |
|---|---|---|
| Pendlerpauschale (einfache Fahrt) | Ja | 0,30 EUR/km (bis 20 km), 0,38 EUR/km (ab 21. km) |
| Homeoffice-Pauschale | Ja | 6 EUR/Tag, max. 1.260 EUR/Jahr (210 Tage) |
| Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtisch) | Ja | Über 952 EUR netto: Abschreibung; darunter sofort |
| Fachliteratur und Fachzeitschriften | Ja | Tatsächliche Kosten (Belege!) |
| Fortbildungskosten | Ja | Tatsächliche Kosten inkl. Fahrt |
| Arbeitszimmer (häuslich) | Ja (wenn Mittelpunkt der Tätigkeit) | Anteilige Miete/AfA, Nebenkosten |
| Berufskleidung (typisch beruflich) | Ja (typische Berufskleidung) | Tatsächliche Kosten, Reinigung |
| Gewerkschaftsbeiträge | Ja | Tatsächlicher Jahresbeitrag |
| Kontoführungsgebühren (anteilig) | Ja | Pauschale 16 EUR/Jahr anerkannt |
| Bewerbungskosten | Ja | Tatsächliche Kosten (Porto, Mappen) |
Wann lohnt sich die Einzelaufstellung über den Pauschbetrag?
Der Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch angesetzt — ohne Belege. Einzelaufstellung lohnt bei: Weiten Arbeitswegen (ab ca. 15 km einfache Strecke an 200+ Tagen), Homeoffice-Nutzung (210 Tage × 6 EUR = 1.260 EUR allein schon), mehreren Arbeitsmitteln oder größeren Anschaffungen, Weiterbildungskosten, Umzugskosten wegen Jobwechsel.
Faustregel: Wer eine Fahrstrecke von 25 km × 220 Arbeitstage hat, kommt schon auf Pendlerpauschale von 220 × (0,30 × 20 + 0,38 × 5) = 220 × (6 + 1,90) = 1.738 EUR — weit über dem Pauschbetrag.
Häufige Fragen zu Werbungskosten
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Weiterführende Informationen: Bundesagentur für Arbeit

