Steuererklärung Selbstständige 2026: EÜR, Anlagen, Fristen
026 — EÜR, Anlagen, Fristen
Für Selbstständige ist die Steuererklärung komplexer als für Arbeitnehmer. Neben der Einkommensteuer kommen Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer und spezielle Anlagen hinzu. Wer den Überblick behält, zahlt weniger.
Lesezeit: ca. 5 Minuten
Welche Anlagen müssen Selbstständige abgeben?
| Anlage | Für wen | Inhalt |
|---|---|---|
| Anlage S | Freiberufler, Selbstständige | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit |
| Anlage G | Gewerbetreibende | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
| Anlage EÜR | Alle ohne doppelte Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung |
| Anlage USt | Umsatzsteuerpflichtige | Jahres-USt-Erklärung |
| Anlage GewSt | Gewerbesteuerpflichtige | Gewerbesteuer-Erklärung |
| Anlage AV | Mit Altersvorsorgeaufwendungen | Rürup, Riester, bAV |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — was gehört rein?
Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige ohne Buchführungspflicht (Umsatz unter 800.000 EUR oder Gewinn unter 80.000 EUR). Prinzip: Einnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn.
Typische Betriebsausgaben:
- Bürokosten (Miete anteilig, Büromaterial)
- Computer, Laptop, Handy (Sonder-AfA möglich)
- Fahrtkosten (0,30/0,38 EUR/km oder Fahrtenbuch)
- Fachliteratur und Fortbildung
- Versicherungen (Betriebshaftpflicht, BU)
- Steuerberater-Honorar
- Werbung und Marketing
- Bankgebühren (Geschäftskonto)
026
| Erklärung | Frist ohne Steuerberater | Frist mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung 2024 | 31.07.2026 | 30.04.2026 |
| Umsatzsteuererklärung 2024 | 31.07.2026 | 30.04.2026 |
| Gewerbesteuererklärung 2024 | 31.07.2026 | 30.04.2026 |
| USt-Voranmeldung (monatlich) | 10. des Folgemonats | — |
| USt-Voranmeldung (quartalsweise) | 10. nach Quartalsende | — |
Steuervorauszahlungen — das sollten Selbstständige wissen
Selbstständige zahlen quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen (15.3., 15.6., 15.9., 15.12.). Basis ist der Gewinn des Vorjahres. Wer mehr verdient, sollte freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten — sonst drohen Nachzahlungszinsen.
Häufige Fehler in der Steuererklärung Selbstständiger
- Gemischte Ausgaben nicht aufteilen: Handy privat/beruflich muss aufgeteilt werden (z.B. 50/50)
- Investitionsabzugsbetrag (IAB) vergessen: bis 200.000 EUR Vorabzug für geplante Investitionen
- Bewirtungskosten nur 70 %: Geschäftsessen nur zu 70 % absetzbar, Privatanteil nicht
- Keine Rechnungen aufgehoben: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht (Geschäftsvorfälle)
- Umsatzsteuer aus Einnahmen nicht herausgerechnet: Bei EÜR Nettobetrag als Einnahme buchen
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Weiterlesen: Steuervorauszahlung — Termine und Anpassung

Warum die Steuererklärung sich lohnt
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.
Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden
Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.
Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn
Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.
Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen


