Sozialversicherung 2026: Beiträge, fünf Zweige und BBG
026: Alle Beiträge, fünf Zweige und Beitragsbemessungsgrenzen
Die Sozialversicherung ist das Fundament des deutschen Sozialsystems — fünf Versicherungszweige sichern Arbeitnehmer gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfälle, Pflegebedarf und Altersarmut ab. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte — mit einigen Ausnahmen.
026: Alle fünf Zweige
| Zweig | Beitragssatz gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil | Beitragsbemessungsgrenze |
|---|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | 90.600 EUR/Jahr (West) |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatz Ø 1,77 % | 50 % des Gesamts | 50 % des Gesamts | 66.150 EUR/Jahr |
| Pflegeversicherung | 3,4 % (3,6 % Kinderlose) | 1,7 % (1,8 %) | 1,7 % | 66.150 EUR/Jahr |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | 90.600 EUR/Jahr (West) |
| Unfallversicherung | Branchenabhängig (Ø ~1,3 %) | 0 % | 100 % (AG trägt allein) | Keine Grenze |
026 wirklich zahlen
| Bruttogehalt/Monat | Gesamtbeitrag SV (AN) | Verbleibende Lohnsteuer-Basis | Nettolohn (ca.) |
|---|---|---|---|
| 2.500 EUR | ca. 497 EUR (ca. 19,9 %) | 2.003 EUR | ca. 1.750 EUR |
| 3.500 EUR | ca. 696 EUR (ca. 19,9 %) | 2.804 EUR | ca. 2.350 EUR |
| 4.500 EUR | ca. 895 EUR (ca. 19,9 %) | 3.605 EUR | ca. 2.950 EUR |
| 6.000 EUR | ca. 1.143 EUR (cap: BBG KV) | 4.857 EUR | ca. 3.700 EUR |
| 8.000 EUR (über BBG) | ca. 1.377 EUR (cap: BBG RV) | 6.623 EUR | ca. 4.700 EUR |
026 im Überblick
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Darüber liegendes Einkommen ist beitragsfrei. Rentenversicherung/AV West: 90.600 EUR p.a. (7.550 EUR/Monat). Kranken-/Pflegeversicherung: 66.150 EUR p.a. (5.512,50 EUR/Monat). Wer über diesen Grenzen verdient, profitiert prozentuell von einem sinkenden effektiven SV-Satz.
Häufige Fragen zur Sozialversicherung
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Versicherungen: Was wirklich notwendig ist

Deutsche Verbraucher sind im Schnitt überversichert bei Kleinigkeiten und unterversichert bei existenzbedrohenden Risiken. Notwendige Versicherungen: Krankenversicherung (Pflicht), Haftpflichtversicherung (unverzichtbar), Berufsunfähigkeitsversicherung (wichtig für alle Arbeitnehmer) und Hausratversicherung (für Mieter). Optional aber sinnvoll: Rechtsschutz und Risikolebensversicherung für Familien.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste und günstigste Versicherung – schon ab 50 EUR/Jahr schützt sie vor Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Jeder Schaden, den man anderen zufügt, muss aus eigener Tasche bezahlt werden – ohne Haftpflicht kann das existenzbedrohend sein.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Unterschätzt und unverzichtbar
Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt oft nur ein Drittel des letzten Nettogehalts – das reicht selten zum Leben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt diese Lücke. Faustregel: Die BU-Rente sollte mindestens 70 % des Nettoeinkommens absichern.
Je früher die BU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge und desto einfacher die Gesundheitsprüfung. Mit 25 Jahren zahlt man oft weniger als halb so viel wie mit 40 – für identische Leistung. Wer bereits Vorerkrankungen hat, findet es schwerer, überhaupt eine BU zu bekommen.
Weiterführende Informationen: BaFin – Finanzaufsicht


