elternunterhalt beantragen

Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für Eltern zahlen

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Stand: 17.05.2026 | Quelle: Interhyp

Elternunterhalt ist die gesetzliche Pflicht erwachsener Kinder, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen, wenn diese selbst nicht für sich sorgen können – etwa bei Pflegeheimkosten. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (Januar 2020) gilt eine wichtige Einkommensgrenze: Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 EUR brutto liegt.

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für Eltern zahlen?

Selbstbehalt: Wie viel dürfen Kinder behalten?

Familiensituation Selbstbehalt netto/Monat Wohnkosten inklusive
Lediges Kind ohne Unterhaltspflichten 2.000 EUR ca. 700 EUR Warmmiete
Verheiratetes Kind (Ehepaar) 3.600 EUR gemeinsam ca. 1.300 EUR Warmmiete
Kinder des Unterhaltspflichtigen (eigene) Minderjährig: 622 EUR je Kind; Volljährig: 693 EUR je Kind Zusätzlich zum eigenen Selbstbehalt
Altersvorsorge (zusätzlich absetzbar) bis 5 % des Bruttoeinkommens Private Altersvorsorge anerkannt
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Die 100.000-EUR-Grenze: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit 1. Januar 2020 gilt gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII: Das Sozialamt kann Elternunterhalt nur noch von Kindern zurückfordern, deren jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 EUR liegt. Diese Grenze gilt pro Kind – nicht für das gemeinsame Einkommen des Ehepaares. Einkommen des Ehepartners wird nicht eingerechnet.

Was zählt zum Einkommen? Gehalt, Selbstständigeneinkünfte, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Renten. Nicht: Kindergeld, steuerfreie Sozialleistungen.

Berechnung: Was bleibt dem Sozialamt?

Schritt Rechenbeispiel (Single, 120.000 EUR brutto)
Bruttoeinkommen 120.000 EUR / Jahr = 10.000 EUR / Monat
Abzüge: Steuern + SV ca. 40 % – 4.000 EUR = 6.000 EUR netto
Selbstbehalt – 2.000 EUR
Altersvorsorge (5 % brutto) – 500 EUR
Bereinigtes Einkommen 3.500 EUR / Monat
Unterhaltspflicht (50 % des bereinigten Einkommens) max. 1.750 EUR / Monat
Zinsentwicklung 12 Monate Verlauf →
Aktuell (10J)
3,00%
12M Tief
3,00%
12M Hoch
3,72%
12M Schnitt
3,52%
Trend (1J)
-0,43%

Wer zahlt zuerst: Kind oder Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt Pflegeleistungen nach Pflegegrad (bis 2.005 EUR/Mo in stationärer Pflege bei Pflegegrad 5). Die eigene Rente und Vermögen der Eltern werden zuerst herangezogen. Erst wenn das nicht reicht, zahlt das Sozialamt – und fordert dann vom Kind zurück, sofern Einkommen über 100.000 EUR.

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    elternunterhalt beantragen – Infografik
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    Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerben-Einsetzung) ist weit verbreitet, hat aber steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Alternativen wie die Trennungslösung oder Vor- und Nacherbschaft können steuerlich günstiger sein.

    Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Familie

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