Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für Eltern zahlen
Elternunterhalt ist die gesetzliche Pflicht erwachsener Kinder, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen, wenn diese selbst nicht für sich sorgen können – etwa bei Pflegeheimkosten. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (Januar 2020) gilt eine wichtige Einkommensgrenze: Kinder müssen nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 EUR brutto liegt.
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für Eltern zahlen?
Selbstbehalt: Wie viel dürfen Kinder behalten?
| Familiensituation | Selbstbehalt netto/Monat | Wohnkosten inklusive |
|---|---|---|
| Lediges Kind ohne Unterhaltspflichten | 2.000 EUR | ca. 700 EUR Warmmiete |
| Verheiratetes Kind (Ehepaar) | 3.600 EUR gemeinsam | ca. 1.300 EUR Warmmiete |
| Kinder des Unterhaltspflichtigen (eigene) | Minderjährig: 622 EUR je Kind; Volljährig: 693 EUR je Kind | Zusätzlich zum eigenen Selbstbehalt |
| Altersvorsorge (zusätzlich absetzbar) | bis 5 % des Bruttoeinkommens | Private Altersvorsorge anerkannt |
Die 100.000-EUR-Grenze: Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit 1. Januar 2020 gilt gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII: Das Sozialamt kann Elternunterhalt nur noch von Kindern zurückfordern, deren jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 EUR liegt. Diese Grenze gilt pro Kind – nicht für das gemeinsame Einkommen des Ehepaares. Einkommen des Ehepartners wird nicht eingerechnet.
Was zählt zum Einkommen? Gehalt, Selbstständigeneinkünfte, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Renten. Nicht: Kindergeld, steuerfreie Sozialleistungen.
Berechnung: Was bleibt dem Sozialamt?
| Schritt | Rechenbeispiel (Single, 120.000 EUR brutto) |
|---|---|
| Bruttoeinkommen | 120.000 EUR / Jahr = 10.000 EUR / Monat |
| Abzüge: Steuern + SV ca. 40 % | – 4.000 EUR = 6.000 EUR netto |
| Selbstbehalt | – 2.000 EUR |
| Altersvorsorge (5 % brutto) | – 500 EUR |
| Bereinigtes Einkommen | 3.500 EUR / Monat |
| Unterhaltspflicht (50 % des bereinigten Einkommens) | max. 1.750 EUR / Monat |
Wer zahlt zuerst: Kind oder Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt Pflegeleistungen nach Pflegegrad (bis 2.005 EUR/Mo in stationärer Pflege bei Pflegegrad 5). Die eigene Rente und Vermögen der Eltern werden zuerst herangezogen. Erst wenn das nicht reicht, zahlt das Sozialamt – und fordert dann vom Kind zurück, sofern Einkommen über 100.000 EUR.
Testsieger
- Deutschlands größter Vermittler
- Über 500 Bankpartner im Vergleich
- Persönliche Beratung vor Ort & online
- Kostenlose & unverbindliche Beratung
Erfahrung
- Seit 1954 am Markt
- Über 600 Finanzierungspartner
- Persönlicher Berater vor Ort
- Spezialist für Anschlussfinanzierung
Digital
- Online-Beratung in 24 Stunden
- Über 450 Bankpartner
- Kostenloser Finanzierungsvorschlag
- Top-Bewertungen bei Trustpilot
- Über 70 Kreditpartner im Vergleich
- TÜV-geprüft & sicher
- Kostenlos & unverbindlich
- Sofortangebote online
- Deutschlands größtes Vergleichsportal
- Sofortangebote online
- Neutral & unabhängig
- Über 20 Jahre Erfahrung
Günstig
- Spezialist für niedrige Bauzinsen
- Unabhängige Beratung
- Schnelle Kreditentscheidung
- Persönlicher Ansprechpartner
- Genossenschaftsbank mit fairen Zinsen
- Regional verwurzelt
- Transparente Konditionen
- Persönliche Betreuung
Verwandte Themen
- Unterhalt: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und mehr
- Pflegeversicherung: Leistungen und Pflegegrade
- Erbschaftsteuer: Freibeträge und Steuersätze 2026
- Erbe ausschlagen: Frist, Verfahren und Gründe
- Güterstand: Zugewinn, Gütertrennung und Gütergemeinschaft
- Berliner Testament: Gemeinsam vererben als Ehepaar
- Freiwillige Rentenversicherung: Einzahlungen und Rente
- Altersrente: Wann und wie viel Sie erhalten
Familie & Finanzen: Vorsorge für alle Lebensphasen
Familien stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen: Kinderbetreuungskosten, Eigenheimwunsch, Ausbildungsfinanzierung und Altersvorsorge müssen gleichzeitig geplant werden. Der Staat unterstützt Familien mit zahlreichen Leistungen: Kindergeld (294 EUR/Monat pro Kind), Kinderfreibetrag, Elterngeld, BAföG und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.

Ein Notfallfonds von 3–6 Monatsgehältern ist für Familien besonders wichtig, da Krankheit, Jobverlust oder unerwartete Ausgaben schwerwiegendere Folgen haben als für Singles. Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen die Familie finanziell ab.
Erbe und Schenkung: Vermögen klug übertragen
Die Weitergabe von Vermögen an Kinder und Enkel ist ein wichtiges Finanzthema. Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Erbschaftsteuer-Freibeträge (400.000 EUR je Kind alle 10 Jahre) mehrfach genutzt werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung mit Testament und Vorsorgevollmacht spart Streit und Steuern.
Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerben-Einsetzung) ist weit verbreitet, hat aber steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Alternativen wie die Trennungslösung oder Vor- und Nacherbschaft können steuerlich günstiger sein.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Familie

