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Rente mit 63: Abschlagsfrei früher in Rente 2026

10 Jahre3,65%
15 Jahre3,76%
Stand: 11.04.2026 | Quelle: Interhyp

026: Wer kann abschlagsfrei früher in Rente?

Die sogenannte Rente mit 63 ermöglicht es, ohne Abzüge vor dem regulären Rentenalter in Rente zu gehen — wenn mindestens 45 Beitragsjahre erreicht wurden. Durch die schrittweise Anhebung des Rentenalters gilt seit 2029 faktisch eine Rente mit 65 für Jahrgänge ab 1964. Für Jahrgänge 1961 und 1962 ist ein früherer Zugang möglich. Wer früher in Rente geht und nicht alle Bedingungen erfüllt, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat akzeptieren.

✓ Zuletzt aktualisiert: April 2026

Rente mit 63: Zugangsbedingungen nach Jahrgang

Geburtsjahrgang Abschlagsfreie Rente ab Benötigte Beitragsjahre
bis 1952 63 Jahre 45 Jahre
1953 63 Jahre, 2 Monate 45 Jahre
1955 63 Jahre, 6 Monate 45 Jahre
1958 64 Jahre 45 Jahre
1961 64 Jahre, 6 Monate 45 Jahre
1964 und jünger 65 Jahre 45 Jahre

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Zählt mit Zählt nicht mit
Pflichtbeitragszeiten (Arbeit, Kindererziehung) Schulausbildung vor 17. Lebensjahr
Pflegezeiten (§ 3 SGB VI) Studium (außer Pflichtbeiträge)
Wehrpflicht/Zivildienst Freiwillige Beiträge allein
Arbeitslosengeld I (seit 2019) Bürgergeld/Sozialhilfe-Zeiten
Kurzarbeitergeld-Zeiten Entgeltpunkte aus Minijobs (nur wenn opt-in)
Was kostet mein Kredit?
Monatliche Rate ---
Vollständige Berechnung →
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Abschläge bei früherem Rentenbeginn

Wer nicht 45 Beitragsjahre erreicht oder vor dem frühestmöglichen Termin in Rente geht, muss mit dauerhaften Abzügen rechnen: 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Wer 3 Jahre zu früh in Rente geht, verliert also dauerhaft 10,8 Prozent seiner monatlichen Rente. Diese Kürzung gilt lebenslang — auch wenn man später länger lebt. Vorzeitige Rente ist daher nur dann finanziell sinnvoll, wenn die Gesundheit es erfordert oder andere Einkommensquellen vorhanden sind.

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rente mit 63 berechnen – Infografik
Rente mit 63 berechnen – Infografik

Das deutsche Rentensystem beruht auf drei Säulen: gesetzliche Rente (Umlageverfahren), betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge (Riester, Rürup, ETFs, Immobilien). Experten empfehlen, alle drei zu nutzen – die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Die Rentenlücke – die Differenz zwischen letztem Gehalt und gesetzlicher Rente – beträgt durchschnittlich 40–50 % des letzten Nettoeinkommens. Bei einem Nettogehalt von 2.500 EUR ergibt das eine monatliche Lücke von 1.000–1.250 EUR im Rentenalter. Diese Lücke muss durch eigene Ersparnisse oder andere Vorsorgeformen geschlossen werden.

Riester vs. Rürup vs. ETF: Was ist besser?

Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (Zulagen 185 EUR Grundzulage + 300 EUR je Kind) und Niedrigverdiener. Für Selbstständige und Gutverdiener ist die Rürup-Rente steuerlich attraktiver (Beiträge bis 27.566 EUR absetzbar). ETF-Sparpläne bieten die höchste Flexibilität und historisch die beste Rendite – ohne staatliche Förderung, aber auch ohne Einschränkungen bei Auszahlung.

Betriebliche Altersvorsorge ist für Arbeitnehmer fast immer empfehlenswert: Durch Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben, der Arbeitgeber zahlt mindestens 15 % dazu. Ab einer Beitragsdauer von 15+ Jahren und in mittleren Einkommensklassen ist die bAV kaum zu schlagen.

Weiterführende Informationen: Deutsche Rentenversicherung

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