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Steuerklasse 2: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026

10 Jahre3,72%
15 Jahre3,84%
Stand: 14.04.2026 | Quelle: Interhyp

Steuerklasse 2 (SK II) gilt für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. Der wichtigste Vorteil: der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR pro Jahr plus 240 EUR je weiterem Kind.

✓ Zuletzt aktualisiert: April 2026

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Steuerklasse 2: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Steuerklasse 2 vs. 1: Was bringt der Unterschied?

Position Steuerklasse 1 Steuerklasse 2
Entlastungsbetrag 0 EUR 4.260 EUR / Jahr (+ 240 EUR je weiteres Kind)
Monatl. Steuerersparnis (Grenzsteuersatz ~28 %) ca. 99 EUR / Monat
Nettogehalt bei 3.000 EUR brutto ca. 2.290 EUR ca. 2.390 EUR
Wer hat Anspruch? Alle ohne Berechtigung auf SK 2 Alleinerziehende mit Kind im Haushalt
Beantragung Automatisch zugewiesen Aktiver Antrag beim Finanzamt nötig
Was kostet mein Kredit?
Monatliche Rate ---
Vollständige Berechnung →
Zins 3,72 % (10J) | Annuitätendarlehen

026)

Bruttolohn/Monat Lohnsteuer SK II ca. Netto ca. Differenz zu SK I
2.000 EUR ca. 0 EUR ca. 1.590 EUR + ca. 10 EUR
2.500 EUR ca. 92 EUR ca. 1.960 EUR + ca. 20 EUR
3.000 EUR ca. 200 EUR ca. 2.385 EUR + ca. 95 EUR
3.500 EUR ca. 323 EUR ca. 2.715 EUR + ca. 85 EUR
4.000 EUR ca. 453 EUR ca. 3.050 EUR + ca. 80 EUR
5.000 EUR ca. 740 EUR ca. 3.700 EUR + ca. 130 EUR
Zinsentwicklung 12 Monate Verlauf →
Aktuell (10J)
3,72%
12M Tief
3,38%
12M Hoch
3,72%
12M Schnitt
3,53%
Trend (1J)
+0,28%

Voraussetzungen für Steuerklasse 2

1. Kind im Haushalt (mit Hauptwohnsitz gemeldet)
2. Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
3. Kein weiterer Erwachsener im Haushalt, der den Haushalt mitführt (kein neuer Partner in eheähnlicher Gemeinschaft)
4. Aktiver Antrag beim Finanzamt – SK 2 wird nicht automatisch zugewiesen

Frist: Antrag kann rückwirkend für das laufende Kalenderjahr bis 30. November gestellt werden.

Entlastungsbetrag und Steuererklärung

Wird SK 2 nicht beim Lohnabzug berücksichtigt, kann der Entlastungsbetrag nachträglich in der Steuererklärung geltend gemacht werden (Anlage K). Für alleinerziehende Studierende und Auszubildende gilt SK 2 ebenfalls, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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    steuerklasse 2 absetzen – Infografik
    Steuerklasse 2 absetzen – Infografik

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    Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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