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Grundsicherung im Alter 2026

10 Jahre3,00%
15 Jahre3,12%
Stand: 13.05.2026 | Quelle: Interhyp

026 – Anspruch, Beträge und Antrag

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII) ist eine staatliche Mindestsicherung für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und deren Rente oder Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

026 – Regelsätze und Bestandteile

026

Bestandteil Details
Regelsatz Alleinstehend 563 EUR/Mo Für Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung, Mobilität)
Regelsatz Paare (je Person) 506 EUR/Mo 90 % des Einzelsatzes
Kosten der Unterkunft (KdU) Tatsächliche Mietkosten Angemessene Warmmiete wird vollständig übernommen
Heizkosten Tatsächliche Kosten Werden separat übernommen
Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge werden übernommen GKV-Beitrag vollständig gedeckt

Grundsicherung vs. Bürgergeld – was ist der Unterschied?

Merkmal Grundsicherung (SGB XII) Bürgergeld (SGB II)
Zielgruppe Rentner + dauerhaft Erwerbsgeminderte Erwerbsfähige im Alter 15–67
Regelsatz 2026 563 EUR/Mo 563 EUR/Mo (identisch)
Zuständigkeit Sozialamt (Kreis/Stadt) Jobcenter
Arbeitsmarktverpflichtung Nein Ja – Mitwirkungspflichten
Unterhaltsrückgriff auf Kinder Nur wenn Einkommen über 100.000 EUR/Jahr Nicht anwendbar
Was kostet mein Kredit?
Monatliche Rate ---
Vollständige Berechnung →
Zins 3,00 % (10J) | Annuitätendarlehen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

  • Altersgrenze: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (aktuell 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964)
  • Voll erwerbsgemindert: Wer dauerhaft weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (§ 41 SGB XII)
  • Einkommensgrenze: Eigenes Einkommen (Rente + sonstige) deckt den Bedarf nicht
  • Vermögensgrenze: Schonvermögen 5.000 EUR (darüber muss Vermögen eingesetzt werden)
  • Besonderheit: Kinder müssen nicht unterstützen, wenn ihr Einkommen unter 100.000 EUR/Jahr liegt
Zinsentwicklung 12 Monate Verlauf →
Aktuell (10J)
3,00%
12M Tief
3,00%
12M Hoch
3,72%
12M Schnitt
3,55%
Trend (1J)
-0,43%

Grundsicherung beantragen – Schritt für Schritt

  1. Zuständiges Sozialamt: Beim Sozialamt der Wohngemeinde oder des Kreises
  2. Antrag stellen: Persönlich oder per Post, Formular beim Amt erhältlich
  3. Unterlagen: Renteninformation, Kontoauszüge, Mietvertrag, KV-Nachweis
  4. Rückwirkung: Grundsicherung wird ab dem Monat der Antragstellung bewilligt – kein Rückwirkungsanspruch
  5. Überprüfung: Jährliche Neuberechnung bei Änderungen des Einkommens
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FAQ – Grundsicherung im Alter

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grundsicherung aktuell – Infografik
Grundsicherung aktuell – Infografik

Weiterführende Informationen: Deutsche Bundesbank

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