Kapitalertragsteuer 2026: Abgeltungssteuer, Freibetrag und Verlustverrechnung
026: Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Gewinne
Die Kapitalertragsteuer (umgangssprachlich Abgeltungssteuer) besteuert Erträge aus Kapitalanlagen: Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Wer die Regeln kennt, kann die Steuerlast legal minimieren.
026
| Steuerelement | Satz |
|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25% |
| Solidaritätszuschlag (auf 25%) | 5,5% |
| Effektiver Steuersatz (ohne Kirchensteuer) | ca. 26,375% |
| Mit Kirchensteuer (8–9%) | ca. 27,82–27,99% |
| Sparerpauschbetrag (Einzelperson) | 1.000 €/Jahr |
| Sparerpauschbetrag (Ehepaare) | 2.000 €/Jahr |
Lesezeit: ca. 5 Minuten
Was unterliegt der Kapitalertragsteuer?
- Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch)
- Dividenden und Ausschüttungen von ETFs
- Kursgewinne aus Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen
- Fondsausschüttungen und thesaurierte Erträge (Vorabpauschale)
- Gewinne aus P2P-Krediten
- Stückzinsen bei Anleihen
Was ist steuerfrei?
- Erträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 €/Person pro Jahr)
- Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold nach 1 Jahr
- Gewinne aus Immobilienverkauf nach 10 Jahren (oder selbst genutzt)
- Kryptowährungsgewinne nach 1 Jahr Haltedauer (bis 2022-Entscheidung des BFH gültig)
Freistellungsauftrag richtig nutzen
- Bis 1.000 € Erträge/Jahr steuerfrei — Freistellungsauftrag bei Bank einrichten!
- Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden
- Gesamtbetrag darf 1.000 € nicht überschreiten
- Verheiratete: je 1.000 € pro Person = 2.000 € gemeinsam
- Nicht genutzter Sparerpauschbetrag verfällt am Ende des Jahres — nicht auf Folgejahr übertragbar
Verlustverrechnung: Gewinne mit Verlusten ausgleichen
- Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden
- Verluste aus anderen Kapitalanlagen können gegen alle Kapitalerträge verrechnet werden
- Nicht verrechnete Verluste werden auf das nächste Jahr vorgetragen
- Verlustbescheinigung bei der Bank anfordern (bis 15. Dezember) für jahresübergreifende Verrechnung
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FAQ: Kapitalertragsteuer
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Warum die Steuererklärung sich lohnt
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.
Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden
Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.
Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn
Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.
Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen


