Verbraucherinsolvenz 2026: 3 Jahre bis zur Schuldenfreiheit
026: 3 Jahre bis zur Schuldenfreiheit
Seit 2021 dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren nur noch 3 Jahre statt 6 — eine der wichtigsten Reformen im deutschen Insolvenzrecht. Für überschuldete Privatpersonen ist das der Weg in einen finanziellen Neustart.
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Was ist die Verbraucherinsolvenz?
Die Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen (ohne aktive Selbstständigkeit). Sie ermöglicht nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung — alle nicht bezahlten Schulden werden gelöscht.
026
| Phase | Dauer | Inhalt |
|---|---|---|
| Außergerichtliche Einigung | ca. 6 Wochen | Schuldenberater erstellt Plan, Gläubiger müssen zustimmen |
| Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan | 3-6 Monate | Insolvenzgericht kann Plan zwangsweise durchsetzen |
| Insolvenzverfahren | wenige Monate | Insolvenzverwalter verwertet Vermögen über Freibeträgen |
| Wohlverhaltensperiode | 3 Jahre (seit 2021) | Pfändbares Einkommen abführen, Mitwirkungspflichten erfüllen |
| Restschuldbefreiung | Ende der 3 Jahre | Alle verbleibenden Schulden werden gelöscht |
Voraussetzungen für Restschuldbefreiung
- Erfüllung der Mitwirkungspflichten (angemessene Beschäftigung suchen)
- Pfändbares Einkommen an Insolvenzverwalter abführen
- Keine Versagungsgründe (z.B. keine Straftaten, keine falschen Angaben)
- Keine Obliegenheitsverletzungen
026 — was bleibt dem Schuldner?
| Haushaltssituation | Pfändungsfreigrenze/Monat |
|---|---|
| Einzelperson ohne Unterhaltspflichten | 1.491,75 EUR netto |
| + 1 Unterhaltspflicht | 2.044,34 EUR netto |
| + 2 Unterhaltspflichten | 2.344,45 EUR netto |
| + 3 Unterhaltspflichten | 2.644,56 EUR netto |
| + 4 Unterhaltspflichten | 2.944,67 EUR netto |
P-Konto — Schutz während der Insolvenz
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt ein Girokonto bis zur Pfändungsfreigrenze. Es muss aktiv bei der Bank beantragt werden. Alle Konten können in ein P-Konto umgewandelt werden — der Grundfreibetrag gilt automatisch.
Was wird bei Verbraucherinsolvenz NICHT gelöscht?
Achtung: Nicht alle Schulden können erlassen werden:
- Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehepartner)
- Geldstrafen und Bußgelder aus Straftaten
- Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
- Schulden aus falschen Angaben beim Kredit (Betrug)
Neubeginn nach der Insolvenz
Nach der Restschuldbefreiung wird der Vermerk in der SCHUFA 3 Jahre lang gespeichert (früher 6 Jahre). Danach ist der Start mit sauberem Slate möglich.
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Kreditmanagement: Schulden sinnvoll einsetzen
Nicht alle Schulden sind schlecht. Produktive Schulden – ein Kredit für eine renditebringende Immobilie, eine Ausbildung oder die Unternehmensfinanzierung – können langfristig Vermögen aufbauen. Konsumschulden – Dispokredit für Urlaub, Handyvertrag mit versteckten Kosten – sind hingegen teuer und sollten vermieden werden.

Der Dispokredit ist mit 10–14 % Zinsen der teuerste Kredit überhaupt. Wer dauerhaft im Dispo lebt, zahlt pro 1.000 EUR Überziehung bis zu 140 EUR Zinsen pro Jahr – mehr als viele Sparanlagen in drei Jahren einbringen. Ein Ratenkredit zur Umschuldung des Dispos kann die Kosten drastisch senken.
SCHUFA und Bonität: Was Banken wirklich prüfen
Die Kreditwürdigkeit wird in Deutschland hauptsächlich durch die SCHUFA-Score bestimmt. Ein Score über 97 % gilt als sehr gut, unter 90 % als problematisch. Negative SCHUFA-Einträge (Mahnungen, Insolvenzen, Zahlungsausfälle) können Kreditanfragen für Jahre erschweren.
Zur Verbesserung der Bonität: Rechnungen immer pünktlich bezahlen, nicht zu viele Kreditkarten gleichzeitig besitzen, keine unnötigen Kreditanfragen stellen (Konditionsanfrage statt Kreditanfrage nutzen). Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kann einmal jährlich bei der SCHUFA angefordert werden, um Fehler zu finden und korrigieren zu lassen.
Weiterführende Informationen: BaFin – Verbraucherinformation Kredite

