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Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: 1.230 Euro automatisch vom Finanzamt

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Stand: 13.05.2026 | Quelle: Interhyp

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein automatischer Steuerabzug für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Seit 2022 beträgt er 1.230 Euro pro Jahr — und wird vom Finanzamt abgezogen, ohne dass Sie auch nur einen Beleg einreichen müssen. Wer höhere Werbungskosten hat, kann aber mit Einzelnachweisen deutlich mehr herausholen.

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: Höhe und Wirkung

Der Pauschbetrag von 1.230 Euro wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt. Er ersetzt alle Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden:

Jahr Pauschbetrag Änderung
bis 2021 1.000 Euro
2022–2026 1.230 Euro +230 Euro

Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent spart der Pauschbetrag automatisch 430 Euro Steuern pro Jahr. Für Arbeitnehmer ohne besondere Ausgaben (kein langer Arbeitsweg, kein Homeoffice, keine Weiterbildung) ist das meist ausreichend.

Wann lohnt sich der Einzelnachweis?

Der Pauschbetrag wird nur dann übertroffen, wenn die tatsächlichen Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen. Die häufigsten Posten im Vergleich:

  • Pendlerpauschale: 0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro/km ab km 21 (einfache Strecke, an Arbeitstagen). Wer täglich 30 km zur Arbeit fährt (200 Tage): ca. 2.210 Euro → Pauschbetrag überschritten.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr (210 Tage) — zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag möglich, wenn ein echtes häusliches Arbeitszimmer besteht.
  • Weiterbildung: Kursgebühren, Fachliteratur, Berufskleidung
  • Arbeitsmittel: Computer, Schreibtisch, Bürostuhl (anteilig bei gemischter Nutzung)

Wichtig: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale können nicht gleichzeitig für denselben Tag geltend gemacht werden. Für Homeoffice-Tage entfällt die Pendlerpauschale.

Mehrere Jobs: Jedes Beschäftigungsverhältnis profitiert

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt je Steuerpflichtigem, nicht je Arbeitgeber. Wer mehrere Jobs hat, bekommt trotzdem nur einmal 1.230 Euro Pauschbetrag — nicht mehrfach. Allerdings können bei mehreren Arbeitsstellen die tatsächlichen Werbungskosten entsprechend kumuliert werden.

Auch Minijobber und Teilzeitkräfte profitieren vom vollen Pauschbetrag von 1.230 Euro. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren steht jedem Ehepartner der eigene Pauschbetrag zu — insgesamt also 2.460 Euro.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro pro Jahr. Er gilt für alle Arbeitnehmer und wird beim Lohnsteuerabzug automatisch berücksichtigt, ohne Belegpflicht.

Kann ich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro täglich (max. 1.260 Euro/Jahr) kann zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend gemacht werden, sofern ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit anerkannt wird. Im regulären Homeoffice-Modus (Pauschale ohne Zimmer) ist beides addierbar, aber die Gesamtsumme muss 1.230 Euro übersteigen.

Ab wann lohnt sich die Steuererklärung als Arbeitnehmer?

Sobald Ihre tatsächlichen Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen, lohnt sich eine Steuererklärung. Das ist häufig der Fall bei langen Pendelstrecken, Weiterbildungskosten oder einem häuslichen Arbeitszimmer.

Gilt der Pauschbetrag auch für Rentner?

Nein. Rentner haben keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, dafür aber den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro für Renteneinnahmen. Werbungskosten über 102 Euro können einzeln nachgewiesen werden.

Bekommt man den Pauschbetrag auch bei nur einem Monat Arbeit?

Ja, der Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt unabhängig davon, wie lange man im Jahr gearbeitet hat. Auch bei einem einzigen Monat Beschäftigung wird der volle Jahresbetrag berücksichtigt.

Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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