Aktiensteuer 2026
026 – Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung und Optimierung
Gewinne aus Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (2.000 EUR für Ehepaare) bleiben erste Gewinne steuerfrei.
✓ Zuletzt aktualisiert: April 2026
026 – Steuersätze im Überblick
| Steuerart | Satz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % | Auf Gewinne und Dividenden |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die ESt = 1,375 % | Seit 2021 nur noch für Hochverdiener im Zusammenhang mit KapESt relevant |
| Kirchensteuer (8 %) | ca. 2 % auf KapESt | Nur für Kirchenmitglieder |
| Effektivsteuer (ohne Kirche) | 26,375 % | Inkl. SolZ |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 EUR/Jahr (2.000 EUR Ehepaar) | Kapitalerträge bis dahin steuerfrei |
Was wird wie besteuert – Wertpapier-Übersicht
| Anlageform | Kursgewinne | Dividenden / Ausschüttungen | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Aktien | 25 % Abgeltungsteuer | 25 % Abgeltungsteuer | Verluste aus Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar |
| ETFs (thesaurierend) | 25 % bei Verkauf | Vorabpauschale jährlich | Vorabpauschale = Basiszins × 70 % × Fondswert |
| ETFs (ausschüttend) | 25 % bei Verkauf | 25 % bei Ausschüttung | Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds |
| Anleihen / Zinsen | 25 % Abgeltungsteuer | 25 % Abgeltungsteuer | Verluste voll verrechenbar |
| Kryptowährungen | Einkommensteuer (persönlicher Satz) | Einkommensteuer | Steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer |
026 – so werden Verluste angerechnet
- Allgemeiner Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Zinsen, ETFs, Anleihen können mit Gewinnen aus allen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
- Aktien-Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden – seit 2020 getrennt geführt.
- Jahresübertrag: Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.
- Verlustbescheinigung: Wer bei mehreren Banken investiert, sollte bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste bankübergreifend zu verrechnen.
Steueroptimierung für Anleger – 5 legale Wege
| Strategie | Einsparung | Details |
|---|---|---|
| Freistellungsauftrag ausschöpfen | Bis zu 263 EUR/Jahr Steuer | 1.000 EUR Pauschbetrag auf alle Banken verteilen |
| Verluste realisieren (Tax-Loss-Harvesting) | Variable Steuerersparnis | Buchverluste vor Jahresende verkaufen und zurückkaufen |
| NV-Bescheinigung | Volle Steuerbefreiung bei niedrigem Einkommen | Für Personen unter Grundfreibetrag (11.784 EUR) |
| Günstigerprüfung | Bei persönlichem Steuersatz unter 25 % | In Steuererklärung Anlage KAP beantragen |
| Kryptowährungen 1 Jahr halten | 100 % steuerfrei | Bei Haltedauer über 12 Monate (§ 23 EStG) |
FAQ – Aktiensteuer
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Warum die Steuererklärung sich lohnt
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.
Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden
Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.
Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn
Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

