Kündigung 2026: Fristen, Rechner 2026

Kündigung 2026: Fristen, Rechte & Abfindung

Eine Kündigung ist eine der häufigsten arbeitsrechtlichen Situationen. Ob Eigenkündigung oder betriebsbedingte Entlassung – wer Fristen, Kündigungsschutz und Abfindungsansprüche kennt, ist besser geschützt.

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Stand: 14.05.2026 | Quelle: Interhyp

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Kündigungsfristen 2026: Gesetzliche Mindestfristen

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber) Eigenkündigung
Probezeit (max. 6 Monate) 2 Wochen 2 Wochen
Bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende 4 Wochen
2–5 Jahre 1 Monat zum Monatsende 4 Wochen
5–8 Jahre 2 Monate zum Monatsende 4 Wochen
8–10 Jahre 3 Monate zum Monatsende 4 Wochen
Über 20 Jahre 7 Monate zum Monatsende 4 Wochen
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Abfindung: Wann habe ich Anspruch?

Situation Abfindungsanspruch Richtwert
Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG) Ja, bei Verzicht auf Klage 0,5 Monatsgehalt × Dienstjahre
Sozialplan / Betriebsrat Ja, nach Sozialplan Verhandlungssache
Eigenkündigung Nein (Ausnahme: Aufhebungsvertrag)
Fristlose Kündigung durch AG Nein (außer unwirksam)

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Arbeitnehmerrechte 2026: Was Sie kennen müssen

Arbeitnehmer in Deutschland genießen umfangreichen Schutz. Vom Mindestlohn über Urlaubsanspruch bis zum Kündigungsschutz – das Arbeitsrecht schützt Beschäftigte in vielen Situationen. Wichtig ist, dass viele Rechte nur dann wirksam geltend gemacht werden können, wenn man sie kennt und aktiv einfordert.

Kündigung 2026: Fristen, Rechner 2026 – Infografik
Kündigung 2026: Fristen, Rechner 2026 – Infografik

Der Betriebsrat ist ein wichtiger Verbündeter bei arbeitsrechtlichen Fragen. In Betrieben mit mehr als 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden, der Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Versetzungen und Arbeitszeitregelungen hat. Gewerkschaften bieten Rechtsschutz und Beratung bei Streitigkeiten.

Nettolohn optimieren: So bleibt mehr vom Gehalt

Der Nettolohn hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Durch kluge Nutzung von Steuerfreibeträgen (Werbungskosten, VWL-Sparzulage, betriebliche Altersvorsorge) lässt sich das Nettoeinkommen spürbar erhöhen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist besonders effizient: Beiträge bis 3.624 EUR/Jahr (2026) sind sozialabgabenfrei und steuerlich absetzbar. Arbeitgeber müssen seit 2022 mindestens 15 % Zuschuss leisten. Bei einem Gehalt von 3.000 EUR brutto kann die bAV das Netto um 50–80 EUR senken, obwohl die Altersversorgung um 200+ EUR steigt.

Kündigung und Abfindung: Ihre Rechte im Detail

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist einhalten. Der Arbeitgeber muss keine Begründung nennen (außer bei Auszubildenden), aber die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein (betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt). Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt eingereicht werden.

Kündigung durch den Arbeitgeber: Was ist rechtmäßig?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn ein dringendes betriebliches Erfordernis vorliegt — also zum Beispiel ein Stellenabbau aus wirtschaftlichen Gründen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Soziale Auswahl: Der Arbeitgeber muss prüfen, welcher Arbeitnehmer sozial am wenigsten schutzbedürftig ist (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Behinderung).
  • Kein freier Arbeitsplatz: Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz muss ausgeschlossen sein.
  • Betriebsrat anhören: Bei vorhandenem Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden — sonst ist die Kündigung unwirksam.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung sollten Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen — nach dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

Abfindung: Anspruch und Höhe

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Häufig wird jedoch im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung vereinbart. Üblich ist: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Bei langjährigen Mitarbeitern können Gewerkschaft oder Anwalt deutlich mehr heraushandeln.

Weiterführende Informationen: Bundesagentur für Arbeit

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