Haushaltsnahe Dienstleistungen 2026: § 35a, bis 5.200 EUR Steuerersparnis
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Wer Handwerker, Putzhilfen oder Pflegepersonen beschäftigt, kann bis zu 5.200 EUR Steuern pro Jahr sparen — direkt als Steuerermäßigung, nicht nur als Abzug vom Einkommen. § 35a EStG macht das möglich.
Lesezeit: ca. 5 Minuten
Die drei Kategorien im Überblick
| Kategorie | Abzugsfähig | Max. Steuerermäßigung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse | 20 % von max. 2.550 EUR | 510 EUR/Jahr | § 35a Abs. 1 EStG |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % von max. 20.000 EUR | 4.000 EUR/Jahr | § 35a Abs. 2 EStG |
| Handwerkerleistungen | 20 % von max. 6.000 EUR | 1.200 EUR/Jahr | § 35a Abs. 3 EStG |
| Maximum gesamt | 5.200 EUR/Jahr |
Wichtig: Es wird nur der Lohnanteil der Rechnung anerkannt — Materialkosten sind von der Begünstigung ausgeschlossen. Außerdem darf nur unbare Zahlung erfolgen (Überweisung, kein Bargeld).
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
| Absetzbar ✓ | Nicht absetzbar ✗ |
|---|---|
| Reinigungskräfte im Haushalt | Reinigungsfirmen außer Haus |
| Gartenpflege, Rasenmähen | Gartengestaltung (Neupflanzungen) |
| Kindertagesstätte (im Haushalt) | Kindergarten/Schule außer Haus |
| Pflegepersonen (ambulant, im Haushalt) | stationäre Pflege im Heim (getrennt geregelt) |
| Wäscheservice im Haushalt | externe Wäscherei |
| Einkaufsservice/Botendienste | Lieferservices (Pakete etc.) |
| Schornsteinfeger-Kehrgebühr (Arbeitslohn) | Schornsteinfeger-Material |
| Winterdienst (Schnee räumen) | Windschutzscheibe am Auto |
Handwerkerleistungen absetzen — was gilt?
| Absetzbar ✓ | Nicht absetzbar ✗ |
|---|---|
| Renovierung (Tapezieren, Streichen) | Neubauarbeiten |
| Heizungswartung und -reparatur | Heizungsneukauf (Materialteil) |
| Elektriker-Reparaturen | Erweiterung der Hausinstallation (Neubau) |
| Dachrinnenreinigung | Dachausbau |
| Rohrreinigung | neue Rohre verlegen |
| Malerarbeiten Innen und Außen | erstmals gestrichene Neubauten |
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- Putzhilfe 3 Stunden/Woche: Jahresrechnung 4.800 EUR (davon 4.800 EUR Lohn, 0 EUR Material)
- Steuerermäßigung: 20 % × 4.800 EUR = 960 EUR (Deckelung bei 4.000 EUR pro Kategorie, hier unter Limit)
- Handwerker Heizungswartung: Rechnung 1.500 EUR (davon 1.000 EUR Lohn, 500 EUR Material)
- Steuerermäßigung: 20 % × 1.000 EUR Lohn = 200 EUR
- Gesamte Steuerersparnis: 1.160 EUR
Voraussetzungen für den Abzug
- Rechnung: Separate Ausweisung von Lohn- und Materialkosten
- Zahlung unbar: Überweisung, kein Bargeld — sonst kein Abzug
- Haushalt in Deutschland/EU/EWR
- Steuererklärung: Eintrag in Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
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Warum die Steuererklärung sich lohnt
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.

Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden
Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.
Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn
Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.
Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

