Sonderausgaben 2026: Was Sie in der Steuererklärung absetzen können
026: Was kann ich in der Steuererklärung absetzen?
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Gesetz ausnahmsweise steuerlich zum Abzug zulässt. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerschuld. Anders als Werbungskosten stehen Sonderausgaben nicht in direktem Zusammenhang mit einer Einkommensquelle. Das Finanzamt erkennt auch ohne Nachweise eine Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro (Ledige) bzw. 72 Euro (Verheiratete) an — sobald jedoch mehr abgesetzt wird, sind Belege erforderlich.
026 nach § 10 EStG
| Sonderausgabe | Höchstbetrag / Regelung | Wo eintragen |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge | Tatsächliche Kosten (keine Obergrenze) | Anlage Vorsorgeaufwand |
| Beiträge zur Altersvorsorge (Rente) | bis 29.344 EUR (2026) zu 100 % | Anlage Vorsorgeaufwand |
| Riester-Beiträge | bis 2.100 EUR/Jahr inkl. Zulagen | Anlage AV |
| Rürup-Beiträge | bis 29.344 EUR/Jahr zu 100 % | Anlage Vorsorgeaufwand |
| Kirchensteuer | in voller Höhe | Anlage Sonderausgaben |
| Steuerberatungskosten | soweit beruflich veranlasst | Anlage N oder Sonderausgaben |
| Schulgeld (anerkannte Privatschulen) | bis 30 % des Schulgeldes, max. 5.000 EUR | Anlage Sonderausgaben |
| Kinderbetreuungskosten | bis 4.000 EUR/Kind/Jahr (2/3 von 6.000 EUR) | Anlage Kind |
| Unterhaltszahlungen | bis 13.805 EUR/Jahr (Realsplitting) | Anlage U |
| Spendenabzug | bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte | Anlage Sonderausgaben |
Vorsorgeaufwendungen: Höchstbeträge und Obergrenzen
| Versicherungsart | Höchstbetrag Arbeitnehmer | Höchstbetrag Selbstständige |
|---|---|---|
| Basisabsicherung (KV, PV, Rente, AV) | bis 1.900 EUR/Jahr sonstige Vorsorge | bis 2.800 EUR/Jahr sonstige Vorsorge |
| Gesetzliche Rentenversicherung | max. 29.344 EUR/Jahr zu 100 % | max. 29.344 EUR/Jahr zu 100 % |
| Kranken- und Pflegeversicherung | tatsächliche Kosten | tatsächliche Kosten |
| Haftpflicht, Unfall, Risiko-LV | innerhalb Sonstiger-Puffer | innerhalb Sonstiger-Puffer |
Häufig vergessene Sonderausgaben
Viele Steuerzahler vergessen, die Kirchensteuer des Ehepartners in der eigenen Erklärung einzutragen, wenn dieser kein eigenes Einkommen hat. Auch Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben (Realsplitting) geltend gemacht werden — wenn der Empfänger der Versteuerung zustimmt. Schulgeld für staatlich anerkannte Privatschulen und Ergänzungsschulen kann bis zu 5.000 Euro jährlich abgesetzt werden.
Testsieger
- Deutschlands größter Vermittler
- Über 500 Bankpartner im Vergleich
- Persönliche Beratung vor Ort & online
- Kostenlose & unverbindliche Beratung
Erfahrung
- Seit 1954 am Markt
- Über 600 Finanzierungspartner
- Persönlicher Berater vor Ort
- Spezialist für Anschlussfinanzierung
Digital
- Online-Beratung in 24 Stunden
- Über 450 Bankpartner
- Kostenloser Finanzierungsvorschlag
- Top-Bewertungen bei Trustpilot
- Über 70 Kreditpartner im Vergleich
- TÜV-geprüft & sicher
- Kostenlos & unverbindlich
- Sofortangebote online
- Deutschlands größtes Vergleichsportal
- Sofortangebote online
- Neutral & unabhängig
- Über 20 Jahre Erfahrung
Günstig
- Spezialist für niedrige Bauzinsen
- Unabhängige Beratung
- Schnelle Kreditentscheidung
- Persönlicher Ansprechpartner
- Genossenschaftsbank mit fairen Zinsen
- Regional verwurzelt
- Transparente Konditionen
- Persönliche Betreuung
Verwandte Themen
- Steuererklärung 2026: Sonderausgaben richtig eintragen
- Werbungskosten: Der Unterschied zu Sonderausgaben
- Steuern sparen: Alle Abzugsposten optimal nutzen
- Riester-Rente: Bis zu 2.100 EUR als Sonderausgabe
- Kirchensteuer: Voll als Sonderausgabe absetzbar
- Steuerfreibeträge 2026: Grundfreibetrag und Entlastungsbeträge
- Steuerfreie Einnahmen: Was gar nicht erst versteuert wird
- Steuerberater: Hilfe bei der Sonderausgaben-Optimierung
Warum die Steuererklärung sich lohnt
Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.
Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden
Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.
Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn
Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

