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Sonderausgaben 2026: Was Sie in der Steuererklärung absetzen können

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Stand: 14.05.2026 | Quelle: Interhyp

026: Was kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Gesetz ausnahmsweise steuerlich zum Abzug zulässt. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerschuld. Anders als Werbungskosten stehen Sonderausgaben nicht in direktem Zusammenhang mit einer Einkommensquelle. Das Finanzamt erkennt auch ohne Nachweise eine Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro (Ledige) bzw. 72 Euro (Verheiratete) an — sobald jedoch mehr abgesetzt wird, sind Belege erforderlich.

026 nach § 10 EStG

Sonderausgabe Höchstbetrag / Regelung Wo eintragen
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Tatsächliche Kosten (keine Obergrenze) Anlage Vorsorgeaufwand
Beiträge zur Altersvorsorge (Rente) bis 29.344 EUR (2026) zu 100 % Anlage Vorsorgeaufwand
Riester-Beiträge bis 2.100 EUR/Jahr inkl. Zulagen Anlage AV
Rürup-Beiträge bis 29.344 EUR/Jahr zu 100 % Anlage Vorsorgeaufwand
Kirchensteuer in voller Höhe Anlage Sonderausgaben
Steuerberatungskosten soweit beruflich veranlasst Anlage N oder Sonderausgaben
Schulgeld (anerkannte Privatschulen) bis 30 % des Schulgeldes, max. 5.000 EUR Anlage Sonderausgaben
Kinderbetreuungskosten bis 4.000 EUR/Kind/Jahr (2/3 von 6.000 EUR) Anlage Kind
Unterhaltszahlungen bis 13.805 EUR/Jahr (Realsplitting) Anlage U
Spendenabzug bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte Anlage Sonderausgaben

Vorsorgeaufwendungen: Höchstbeträge und Obergrenzen

Versicherungsart Höchstbetrag Arbeitnehmer Höchstbetrag Selbstständige
Basisabsicherung (KV, PV, Rente, AV) bis 1.900 EUR/Jahr sonstige Vorsorge bis 2.800 EUR/Jahr sonstige Vorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung max. 29.344 EUR/Jahr zu 100 % max. 29.344 EUR/Jahr zu 100 %
Kranken- und Pflegeversicherung tatsächliche Kosten tatsächliche Kosten
Haftpflicht, Unfall, Risiko-LV innerhalb Sonstiger-Puffer innerhalb Sonstiger-Puffer
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Häufig vergessene Sonderausgaben

Viele Steuerzahler vergessen, die Kirchensteuer des Ehepartners in der eigenen Erklärung einzutragen, wenn dieser kein eigenes Einkommen hat. Auch Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben (Realsplitting) geltend gemacht werden — wenn der Empfänger der Versteuerung zustimmt. Schulgeld für staatlich anerkannte Privatschulen und Ergänzungsschulen kann bis zu 5.000 Euro jährlich abgesetzt werden.

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Warum die Steuererklärung sich lohnt

Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.

Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.

Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn

Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

sonderausgaben absetzen – Infografik
Sonderausgaben absetzen – Infografik

Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.

Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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