Nachehelicher Unterhalt 2026
026 – Anspruch, Berechnung und Dauer
Nach einer Scheidung kann der Unterhalt zwischen Ex-Ehepartnern weiter gezahlt werden – aber nicht mehr automatisch und unbegrenzt. Seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gilt die Eigenverantwortung: Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Dennoch gibt es klare Fälle, in denen nachehelicher Unterhalt zusteht.
Anspruchsgründe für nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)
| Anspruchsgrund | Paragraph | Dauer |
|---|---|---|
| Betreuung gemeinsamer Kinder | § 1570 BGB | Mindestens bis Kind 3 Jahre, oft länger (Kindeswohl) |
| Alter (nicht mehr arbeitsfähig) | § 1571 BGB | Dauerhaft |
| Krankheit oder Gebrechen | § 1572 BGB | Solange Erwerbsminderung besteht |
| Aufstockungsunterhalt | § 1573 BGB | Zeitlich begrenzt (Befristung üblich) |
| Ausbildung / Weiterbildung | § 1575 BGB | Dauer der Ausbildung |
| Ehebedingte Nachteile (Aufopferung) | § 1578b BGB | Bis Nachteil ausgeglichen |
Berechnung nachehelicher Unterhalt – Methoden
| Methode | Formel | Beispiel |
|---|---|---|
| Halbteilungsgrundsatz | (Einkommen AG – Einkommen AN) / 2 | AG 3.000 EUR, AN 1.000 EUR → 1.000 EUR Unterhalt |
| Bedarfsquote | 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des AG | Bereinigtes Netto 3.000 EUR × 3/7 = 1.285 EUR |
| Selbstbehalt Unterhaltspflichtiger | 1.600 EUR/Mo (erwerbstätig) | Einkommen unter 1.600 EUR → kein Unterhalt |
Wegfall und Abänderung des Unterhalts
- Wiederheirat: Nachehelicher Unterhalt entfällt sofort bei Wiederheirat oder neuer Lebenspartnerschaft des Unterhaltsempfängers.
- Eheähnliche Gemeinschaft: 2 Jahre zusammenleben mit neuem Partner → Unterhalt kann entfallen (§ 1579 Nr. 2 BGB).
- Befristung: Gerichte befristen Unterhalt häufig auf wenige Jahre – insbesondere bei kurzen Ehen.
- Verwirkung: Grob unbilliges Verhalten (z.B. Unterhaltsverweigerung für Kinder) kann zum Verlust des Anspruchs führen (§ 1579 BGB).
Unterhalt nach Scheidung – kurze vs. lange Ehe
| Ehedauer | Typischer Unterhalt | Gerichte tendieren zu |
|---|---|---|
| Unter 5 Jahre (ohne Kinder) | Häufig kein Anspruch | Befristung auf 1–2 Jahre oder Abweisung |
| 5–10 Jahre | Befristeter Anspruch | 1–5 Jahre, je nach Einkommensunterschied |
| Über 10 Jahre (mit Kindern) | Langfristiger Anspruch möglich | Unbefristet wenn dauerhafte Nachteile entstanden |
FAQ – Nachehelicher Unterhalt
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Familien stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen: Kinderbetreuungskosten, Eigenheimwunsch, Ausbildungsfinanzierung und Altersvorsorge müssen gleichzeitig geplant werden. Der Staat unterstützt Familien mit zahlreichen Leistungen: Kindergeld (294 EUR/Monat pro Kind), Kinderfreibetrag, Elterngeld, BAföG und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.
Ein Notfallfonds von 3–6 Monatsgehältern ist für Familien besonders wichtig, da Krankheit, Jobverlust oder unerwartete Ausgaben schwerwiegendere Folgen haben als für Singles. Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen die Familie finanziell ab.
Erbe und Schenkung: Vermögen klug übertragen
Die Weitergabe von Vermögen an Kinder und Enkel ist ein wichtiges Finanzthema. Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Erbschaftsteuer-Freibeträge (400.000 EUR je Kind alle 10 Jahre) mehrfach genutzt werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung mit Testament und Vorsorgevollmacht spart Streit und Steuern.
Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerben-Einsetzung) ist weit verbreitet, hat aber steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Alternativen wie die Trennungslösung oder Vor- und Nacherbschaft können steuerlich günstiger sein.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Familie

