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Zusammenveranlagung 2026: Ehegattensplitting, Steuerersparnis und Tipps

10 Jahre3,00%
15 Jahre3,12%
Stand: 14.05.2026 | Quelle: Interhyp

026: Ehegatten-Splitting und Steuerersparnis

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) und der Einzelveranlagung wählen. In den meisten Fällen spart die Zusammenveranlagung erheblich Steuern – besonders wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind.

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Zusammen- vs. Einzelveranlagung im Vergleich

Aspekt Zusammenveranlagung Einzelveranlagung
Steuertarif Splitting: Gesamteinkommen ÷ 2, Steuer × 2 Jeder versteuert sein Einkommen einzeln
Steuervorteil Groß bei Einkommensunterschieden Kein Splitting-Vorteil
Grundfreibetrag Verdoppelt (2 × 11.784 EUR) Jeder 11.784 EUR
Verlustverrechnung Verluste eines Partners gegen Gewinne des anderen verrechenbar Nur eigene Verluste verrechenbar
Wann sinnvoll? Fast immer bei unterschiedlichen Einkommen Bei gleichen Einkommen + bestimmten Sondersituationen (z.B. Abgeltungssteuer, außergewöhnliche Belastungen)
Was kostet mein Kredit?
Monatliche Rate ---
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026: Steuerersparnis nach Einkommenskonstellation

Einkommen Partner A Einkommen Partner B Steuer Einzelveranlagung ca. Steuer Zusammenveranlagung ca. Ersparnis ca.
80.000 EUR 0 EUR 22.000 EUR 14.600 EUR 7.400 EUR
70.000 EUR 20.000 EUR 18.500 EUR 14.600 EUR 3.900 EUR
60.000 EUR 40.000 EUR 19.000 EUR 17.200 EUR 1.800 EUR
50.000 EUR 50.000 EUR 17.200 EUR 17.200 EUR 0 EUR (kein Splitting-Effekt)
Zinsentwicklung 12 Monate Verlauf →
Aktuell (10J)
3,00%
12M Tief
3,00%
12M Hoch
3,72%
12M Schnitt
3,54%
Trend (1J)
-0,43%

Wann ist Einzelveranlagung trotzdem besser?

Einzelveranlagung kann vorteilhafter sein wenn:
– Einer hat hohe außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten), bei denen die zumutbare Eigenbelastung einzeln niedriger ist als bei zusammenveranlagten Paaren
– Einer hat Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag und möchte Günstigerprüfung separat beantragen
– Verluste aus früheren Jahren sollen nur einem Partner zugerechnet werden
– Einer zahlt Kirchensteuer, der andere nicht – separate Berechnung günstiger

Antrag und Wahlrecht

Die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung erfolgt mit der Steuererklärung. Sie kann auch nach Abgabe bis zur Bestandskraft des Bescheids geändert werden. Ab dem Jahr der Heirat gilt die Zusammenveranlagung automatisch – außer man beantragt ausdrücklich Einzelveranlagung.

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    zusammenveranlagung absetzen – Infografik
    Zusammenveranlagung absetzen – Infografik

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