Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und was danach kommt
026: Wie viel gibt es, wie lange und was passiert danach?
Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die eingreift, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen) endet. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns, und kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung bezogen werden. Selbstständige müssen es explizit einschließen oder gesondert absichern.
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Lohnfortzahlung vs. Krankengeld: Zeitlicher Ablauf
| Phase | Dauer | Zahler | Höhe |
|---|---|---|---|
| Lohnfortzahlung | Bis 6 Wochen (42 Tage) | Arbeitgeber | 100 % des Bruttolohns |
| Krankengeld | Ab 7. Woche, max. 78 Wochen/3 Jahre (selbe Erkrankung) | Gesetzliche Krankenkasse | 70 % brutto, max. 90 % netto |
| Krankengeld (Ende) | Nach 78 Wochen | — | Übergang Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente |
026: Beispiele
| Monatsbruttogehalt | Jahresbrutto / 365 | Krankengeld/Tag (70 %) | Monatlich (30 Tage) |
|---|---|---|---|
| 2.500 EUR | 82,19 EUR/Tag | 57,53 EUR/Tag | 1.725,90 EUR |
| 3.500 EUR | 115,07 EUR/Tag | 80,55 EUR/Tag | 2.416,50 EUR |
| 5.000 EUR | 164,38 EUR/Tag | 115,07 EUR/Tag | 3.452,10 EUR |
| Maximal (BBG 2026: 62.100 EUR) | 170,14 EUR/Tag | 119,10 EUR/Tag (Höchstkrankengeld) | 3.573 EUR |
026?
Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, haben standardmäßig keinen Krankengeldanspruch — oder erst ab der 7. Woche. Um früher abgesichert zu sein, können sie einen Krankengeld-Tarif ab dem 1. oder 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit buchen (erhöhter Beitrag). Alternativ bieten PKV und Berufsunfähigkeitsversicherungen Schutz. Gerade für Selbstständige ohne Mitarbeiter ist die Absicherung ab dem ersten Krankheitstag existenziell.
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Was tun wenn das Krankengeld ausläuft?
Nach 78 Wochen Krankengeld gibt es folgende Wege: 1) Rückkehr in den Beruf (Wiedereingliederung nach Hamburger Modell). 2) Bürgergeld beantragen (wenn arbeitssuchend und erwerbsfähig). 3) Erwerbsminderungsrente beantragen (wenn dauerhaft nicht erwerbsfähig). 4) Übergangsgeld bei Rehamaßnahme. Die Krankenkasse informiert rechtzeitig und leitet ggf. Rehamaßnahmen ein.
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Versicherungen: Was wirklich notwendig ist
Deutsche Verbraucher sind im Schnitt überversichert bei Kleinigkeiten und unterversichert bei existenzbedrohenden Risiken. Notwendige Versicherungen: Krankenversicherung (Pflicht), Haftpflichtversicherung (unverzichtbar), Berufsunfähigkeitsversicherung (wichtig für alle Arbeitnehmer) und Hausratversicherung (für Mieter). Optional aber sinnvoll: Rechtsschutz und Risikolebensversicherung für Familien.

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste und günstigste Versicherung – schon ab 50 EUR/Jahr schützt sie vor Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Jeder Schaden, den man anderen zufügt, muss aus eigener Tasche bezahlt werden – ohne Haftpflicht kann das existenzbedrohend sein.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Unterschätzt und unverzichtbar
Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt oft nur ein Drittel des letzten Nettogehalts – das reicht selten zum Leben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt diese Lücke. Faustregel: Die BU-Rente sollte mindestens 70 % des Nettoeinkommens absichern.
Je früher die BU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge und desto einfacher die Gesundheitsprüfung. Mit 25 Jahren zahlt man oft weniger als halb so viel wie mit 40 – für identische Leistung. Wer bereits Vorerkrankungen hat, findet es schwerer, überhaupt eine BU zu bekommen.
Weiterführende Informationen: BaFin – Finanzaufsicht

