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Krankengeld 2026: Höhe, Dauer und was danach kommt

10 Jahre3,00%
15 Jahre3,12%
Stand: 19.05.2026 | Quelle: Interhyp

026: Wie viel gibt es, wie lange und was passiert danach?

Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die eingreift, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen) endet. Es beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des Nettolohns, und kann bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung bezogen werden. Selbstständige müssen es explizit einschließen oder gesondert absichern.

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Lohnfortzahlung vs. Krankengeld: Zeitlicher Ablauf

Phase Dauer Zahler Höhe
Lohnfortzahlung Bis 6 Wochen (42 Tage) Arbeitgeber 100 % des Bruttolohns
Krankengeld Ab 7. Woche, max. 78 Wochen/3 Jahre (selbe Erkrankung) Gesetzliche Krankenkasse 70 % brutto, max. 90 % netto
Krankengeld (Ende) Nach 78 Wochen Übergang Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente
Was kostet mein Kredit?
Monatliche Rate ---
Vollständige Berechnung →
Zins 3,00 % (10J) | Annuitätendarlehen

026: Beispiele

Monatsbruttogehalt Jahresbrutto / 365 Krankengeld/Tag (70 %) Monatlich (30 Tage)
2.500 EUR 82,19 EUR/Tag 57,53 EUR/Tag 1.725,90 EUR
3.500 EUR 115,07 EUR/Tag 80,55 EUR/Tag 2.416,50 EUR
5.000 EUR 164,38 EUR/Tag 115,07 EUR/Tag 3.452,10 EUR
Maximal (BBG 2026: 62.100 EUR) 170,14 EUR/Tag 119,10 EUR/Tag (Höchstkrankengeld) 3.573 EUR
Zinsentwicklung 12 Monate Verlauf →
Aktuell (10J)
3,00%
12M Tief
3,00%
12M Hoch
3,72%
12M Schnitt
3,51%
Trend (1J)
-0,43%

026?

Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, haben standardmäßig keinen Krankengeldanspruch — oder erst ab der 7. Woche. Um früher abgesichert zu sein, können sie einen Krankengeld-Tarif ab dem 1. oder 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit buchen (erhöhter Beitrag). Alternativ bieten PKV und Berufsunfähigkeitsversicherungen Schutz. Gerade für Selbstständige ohne Mitarbeiter ist die Absicherung ab dem ersten Krankheitstag existenziell.

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Was tun wenn das Krankengeld ausläuft?

Nach 78 Wochen Krankengeld gibt es folgende Wege: 1) Rückkehr in den Beruf (Wiedereingliederung nach Hamburger Modell). 2) Bürgergeld beantragen (wenn arbeitssuchend und erwerbsfähig). 3) Erwerbsminderungsrente beantragen (wenn dauerhaft nicht erwerbsfähig). 4) Übergangsgeld bei Rehamaßnahme. Die Krankenkasse informiert rechtzeitig und leitet ggf. Rehamaßnahmen ein.

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Weiterführende Informationen: BaFin – Finanzaufsicht

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