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Schenkungsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze und Steuertipps

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Stand: 19.05.2026 | Quelle: Interhyp

Die Schenkungsteuer regelt, wie Vermögensübertragungen unter Lebenden in Deutschland besteuert werden. Mit den richtigen Freibeträgen und der 10-Jahres-Strategie lassen sich erhebliche Steuerlasten legal vermeiden — vorausgesetzt, man kennt die Spielregeln.

✓ Zuletzt aktualisiert: April 2026

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Schenkungsteuer Freibeträge 2026: Tabelle nach Verwandtschaftsgrad

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gewährt persönliche Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Wer sein Vermögen frühzeitig plant, kann es in mehreren Tranchen steuerfrei weitergeben.

Verhältnis zum Schenker Freibetrag alle 10 Jahre
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner 500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
Enkel (wenn Elternteil noch lebt) 200.000 Euro
Enkel (wenn Elternteil verstorben) 400.000 Euro
Urenkel und weitere Abkömmlinge 100.000 Euro
Eltern und Großeltern 20.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 Euro
Alle anderen (inkl. Lebensgefährten) 20.000 Euro

Die Zehnjahresfrist ist der stärkste Hebel beim Vermögenstransfer: Ein Elternteil kann seinem Kind heute 400.000 Euro schenken und nach zehn Jahren erneut 400.000 Euro — ohne einen einzigen Euro Schenkungsteuer zu zahlen. Bei zwei Kindern und zwei Elternteilen ergeben sich so alle zehn Jahre bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei.

Steuersätze und Steuerklassen bei Schenkungen

Überschreitet eine Schenkung den persönlichen Freibetrag, wird der Überschuss nach Steuerklasse und Betrag besteuert:

  • Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7 bis 30 Prozent
  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Stiefeltern): 15 bis 43 Prozent
  • Steuerklasse III (alle übrigen Personen): 30 bis 50 Prozent

Unverheiratete Paare sind steuerlich stark benachteiligt: Sie gehören zur Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Auf alles darüber fallen 30 bis 50 Prozent Schenkungsteuer an. Ein Ehepar hingegen kann sich gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken.

Mit vorausschauender Planung lässt sich Schenkungsteuer erheblich reduzieren:

  • Kettenschenkung nutzen: Großeltern schenken zunächst den Eltern, dann schenken Eltern ihren Kindern — zwei Freibeträge, doppelter Steuervorteil.
  • Regelmäßig und frühzeitig: Die 10-Jahres-Frist konsequent nutzen, je früher desto mehr Durchläufe möglich.
  • Nießbrauchsvorbehalt bei Immobilien: Wer eine Immobilie verschenkt und sich ein Wohnrecht vorbehält, reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.
  • Hausrat steuerfrei: Bis zu 41.000 Euro Hausrat können Personen der Steuerklasse I steuerfrei erhalten.

Wichtig: Jede Schenkung, die den steuerfreien Betrag überschreitet, muss innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden — auch wenn letztlich keine Steuer anfällt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Schenkungsteuer?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Ein Elternteil kann also alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei an jedes Kind übertragen — bei zwei Elternteilen entsprechend 800.000 Euro.

Muss ich eine Schenkung beim Finanzamt anzeigen?

Ja. Schenkungen, die den Freibetrag übersteigen, müssen innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Bei notariellen Schenkungen (z. B. Immobilien) informiert der Notar das Finanzamt automatisch.

Was ist die Schenkungsteuer-10-Jahres-Frist?

Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Liegt zwischen zwei Schenkungen an dieselbe Person mehr als ein Jahrzehnt, werden beide Übertragungen getrennt betrachtet und der Freibetrag steht vollständig neu zur Verfügung.

Kann man ein Haus steuerfrei verschenken?

Ja, innerhalb der Freibeträge und durch clevere Gestaltung wie Nießbrauchsvorbehalt. Ein selbst genutztes Familienheim kann zudem steuerfrei an den Ehegatten oder an Kinder übertragen werden, wenn diese es mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.

Zahlt man auch Schenkungsteuer auf Geldgeschenke?

Ja, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Kleine Geldgeschenke zu Geburtstag oder Hochzeit sind hingegen als sogenannte Gelegenheitsgeschenke steuerfrei, solange sie dem üblichen Rahmen entsprechen.

Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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