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Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge, Steuersätze & Tipps

Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn ein Erbe den persönlichen Freibetrag überschreitet. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge – mit guter Planung lässt sich die Steuerlast deutlich reduzieren.

✓ Zuletzt aktualisiert: April 2026

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Stand: 17.06.2026 | Quelle: Interhyp

Lesezeit: ca. 6 Minuten

Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner 500.000 EUR I
Kinder (je Kind) 400.000 EUR I
Enkel (wenn Elternteil verstorben) 400.000 EUR I
Enkel (Elternteil lebt noch) 200.000 EUR I
Geschwister, Neffen, Nichten 20.000 EUR II
Nicht verwandte Personen 20.000 EUR III
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Erbschaftsteuersätze 2026

Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
Bis 75.000 EUR 7 % 15 % 30 %
75.001–300.000 EUR 11 % 20 % 30 %
300.001–600.000 EUR 15 % 25 % 30 %
600.001–6 Mio. EUR 19 % 30 % 30 %
Über 26 Mio. EUR 30 % 43 % 50 %

Steuerfehler vermeiden: Was Sie wissen müssen

Viele Steuerpflichtige verschenken bares Geld, weil sie nicht alle Abzugsmöglichkeiten kennen. Das Finanzamt prüft nur, was Sie einreichen — von Amts wegen werden keine Vorteile gewährt. Nutzen Sie deshalb jede legale Steueroptimierung.

Besonders unterschätzt: Werbungskosten. Neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 EUR) können Sie tatsächliche Kosten geltend machen — Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag, max. 1.260 EUR), Fachliteratur, Kontoführungsgebühren und beruflich genutzte Geräte.

Die wichtigsten Steuertipps auf einen Blick

Bereich Maximale Ersparnis Aufwand
Homeoffice-Pauschale bis 1.260 EUR absetzbar Niedrig
Riester/Rürup bis 2.100 EUR Sonderausgabe Mittel
Handwerkerkosten bis 1.200 EUR Steuererstattung Niedrig
Verlustverrechnung individuell Mittel

Tipp: Nutzen Sie ELSTER für die elektronische Steuererklärung oder beauftragen Sie einen Steuerberater — die Kosten sind selbst steuerlich absetzbar.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen 2026

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst Ihr monatliches Nettogehalt erheblich. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen. Die Kombination III/V ist vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – der Geringverdiener trägt jedoch das Risiko einer Steuernachzahlung am Jahresende.

Seit 2023 gibt es die neue Steuerklasse IV mit Faktor, die die Steuerverteilung fairer macht und Nachzahlungen reduziert. Für Singles gilt automatisch Steuerklasse I. Alleinerziehende können Steuerklasse II beantragen und erhalten den Entlastungsbetrag von 4.260 EUR jährlich.

Steuerklassen Übersicht 2026

Steuerklasse Für wen? Besonderheit
I Singles, Geschiedene Standard
II Alleinerziehende Entlastungsbetrag 4.260 EUR
III Verheiratete (Hauptverdiener) Niedrige Lohnsteuer
IV Verheiratete (gleich viel) Wie Klasse I
V Verheiratete (Geringverdiener) Hohe Lohnsteuer
VI Zweitjob Höchste Steuerlast

Steuertipps für Anleger und Immobilieneigentümer

Immobilieneigentümer können Abschreibungen (AfA), Schuldzinsen und Reparaturkosten steuerlich geltend machen. Bei selbst genutztem Wohneigentum fallen die meisten Steuervorteile weg, außer bei energetischer Sanierung (20% der Kosten über 3 Jahre, max. 40.000 EUR).

Kapitalanleger nutzen den Sparerpauschbetrag (1.000 EUR pro Person) und die Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25%, können Sie die Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückfordern.

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Warum die Steuererklärung sich lohnt

Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt rund 1.063 EUR pro Jahr zurück – bei Arbeitnehmern mit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen oft deutlich mehr. Die Abgabe ist freiwillig, wenn kein Pflichtfall vorliegt – aber fast immer lohnenswert.

erbschaft steuern absetzen – Infografik
Erbschaft steuern absetzen – Infografik

Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.

Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen auf den Nettolohn

Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

Selbstständige und Freiberufler profitieren von Betriebsausgaben-Abzügen, dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR und können durch Investitionsabzugsbeträge (IAB) zukünftige Investitionen steuerlich vorwegnehmen. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für kleine Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung.

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Besonders wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR hat (Homeoffice, Fahrtkosten, Arbeitsmittel), sollte die Steuererklärung als Pflichtprogramm betrachten. Auch Kirchensteuer, Spenden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen reduzieren die Steuerlast erheblich.

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Einer der häufigsten Fehler ist das Vergessen absetzfähiger Ausgaben. Dazu gehören: Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Fortbildungen, Fachliteratur und Gewerkschaftsbeiträge. Ein weiterer Klassiker ist die fehlerhafte Angabe von Arbeitstagen oder Entfernungskilometern für die Pendlerpauschale.

Wer Belege aufhebt und strukturiert einreicht – ob über ELSTER oder Steuer-Software – vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung. Das Finanzamt hat vier Jahre Zeit, um Bescheide zu ändern, daher lohnt es sich auch, Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide zu prüfen.

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Die richtige Steuerklasse hat direkte Auswirkungen auf den monatlichen Nettolohn. Verheiratete können durch Wechsel zu Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor den Steuervorteile optimieren. Besonders vor Elternzeit ist die Wahl der Steuerklasse entscheidend, da Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld 1 auf Basis des Nettogehalts berechnet werden.

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Weiterführende Informationen: Bundesministerium der Finanzen

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