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Sozialversicherung Selbstständige 2026

10 Jahre3,00%
15 Jahre3,12%
Stand: 13.05.2026 | Quelle: Interhyp

026 – was gilt, was nicht?

Selbstständige sind in der Regel nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Wer jedoch bestimmten Berufsgruppen angehört oder scheinselbstständig ist, zahlt Pflichtbeiträge. Wer freiwillig versichert ist, zahlt den vollen Beitragssatz allein.

Sozialversicherung Selbstständige – Übersicht alle 5 Zweige

Versicherungszweig Selbstständige allgemein Besondere Gruppen
Rentenversicherung Keine Pflicht (außer §2 SGB VI) Lehrer, Künstler, Handwerker, Hebammen: Pflicht
Krankenversicherung Pflicht (GKV oder PKV), aber freiwillig in GKV GKV-Beitrag: 14,6 % + 2,5 % Zusatz = ca. 17,1 % auf Einkommen
Pflegeversicherung Pflicht, folgt KV-Wahl 3,4 % (ohne Kinder: 4,0 %) des beitragspfl. Einkommens
Arbeitslosenversicherung Keine Pflicht Freiwillige Weiterversicherung möglich (§ 28a SGB III)
Unfallversicherung Freiwillig (Berufsgenossenschaft) Einige Branchen: Pflicht (Bau, Landwirtschaft)

Pflichtversicherung nach § 2 SGB VI – Rentenversicherung

026

Berufsgruppe Rentenversicherungspflicht
Lehrer und Erzieher (selbstständig) Pflicht 18,6 % des Einkommens
Künstler und Publizisten Pflicht (KSK übernimmt 50 %) 9,3 % selbst + 9,3 % KSK
Handwerker im HR-A Pflicht (18 Jahre) 18,6 % des Einkommens
Hebammen und Entbindungspfleger Pflicht 18,6 % des Einkommens
Alle anderen Selbstständigen Keine Pflicht Freiwillig 18,6 % möglich
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026

Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt den vollen Beitragssatz – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen – selbst:

  • Beitragssatz: 14,6 % allgemeiner Beitrag + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 % = 17,1 %
  • Mindestbeitrag: ca. 175 EUR/Mo (auf Basis Mindesteinnahmen 1.178 EUR/Mo)
  • Höchstbeitrag: ca. 882 EUR/Mo (Beitragsbemessungsgrenze 5.512 EUR/Mo)
  • Tipp: Gewinn bis 20.000 EUR/Jahr → Prüfen ob PKV günstiger (besonders jung + gesund)
Zinsentwicklung 12 Monate Verlauf →
Aktuell (10J)
3,00%
12M Tief
3,00%
12M Hoch
3,72%
12M Schnitt
3,55%
Trend (1J)
-0,43%

Altersvorsorge für Selbstständige

Ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung müssen Selbstständige selbst vorsorgen. Die wichtigsten Instrumente:

Instrument Steuervorteil Empfehlung
Rürup-Rente (Basisrente) 100 % absetzbar (max. 29.344 EUR/Jahr 2026) Sehr gut für Hochverdiener
ETF-Sparplan Keine steuerliche Förderung Flexibel, keine Bindung
Immobilien AfA, Abschreibungen Gut bei Kapitalverfügbarkeit
Freiwillige DRV-Beiträge Sonderausgaben bis Höchstbetrag Gut für Geringverdiener und Handwerker
Podcast
Investor
Beratung

FAQ – Sozialversicherung Selbstständige

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Deutsche Verbraucher sind im Schnitt überversichert bei Kleinigkeiten und unterversichert bei existenzbedrohenden Risiken. Notwendige Versicherungen: Krankenversicherung (Pflicht), Haftpflichtversicherung (unverzichtbar), Berufsunfähigkeitsversicherung (wichtig für alle Arbeitnehmer) und Hausratversicherung (für Mieter). Optional aber sinnvoll: Rechtsschutz und Risikolebensversicherung für Familien.

Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste und günstigste Versicherung – schon ab 50 EUR/Jahr schützt sie vor Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Jeder Schaden, den man anderen zufügt, muss aus eigener Tasche bezahlt werden – ohne Haftpflicht kann das existenzbedrohend sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Unterschätzt und unverzichtbar

Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt oft nur ein Drittel des letzten Nettogehalts – das reicht selten zum Leben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt diese Lücke. Faustregel: Die BU-Rente sollte mindestens 70 % des Nettoeinkommens absichern.

Je früher die BU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge und desto einfacher die Gesundheitsprüfung. Mit 25 Jahren zahlt man oft weniger als halb so viel wie mit 40 – für identische Leistung. Wer bereits Vorerkrankungen hat, findet es schwerer, überhaupt eine BU zu bekommen.

Weiterführende Informationen: BaFin – Finanzaufsicht

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