Sozialversicherung Selbstständige 2026
026 – was gilt, was nicht?
Selbstständige sind in der Regel nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Wer jedoch bestimmten Berufsgruppen angehört oder scheinselbstständig ist, zahlt Pflichtbeiträge. Wer freiwillig versichert ist, zahlt den vollen Beitragssatz allein.
Sozialversicherung Selbstständige – Übersicht alle 5 Zweige
| Versicherungszweig | Selbstständige allgemein | Besondere Gruppen |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | Keine Pflicht (außer §2 SGB VI) | Lehrer, Künstler, Handwerker, Hebammen: Pflicht |
| Krankenversicherung | Pflicht (GKV oder PKV), aber freiwillig in GKV | GKV-Beitrag: 14,6 % + 2,5 % Zusatz = ca. 17,1 % auf Einkommen |
| Pflegeversicherung | Pflicht, folgt KV-Wahl | 3,4 % (ohne Kinder: 4,0 %) des beitragspfl. Einkommens |
| Arbeitslosenversicherung | Keine Pflicht | Freiwillige Weiterversicherung möglich (§ 28a SGB III) |
| Unfallversicherung | Freiwillig (Berufsgenossenschaft) | Einige Branchen: Pflicht (Bau, Landwirtschaft) |
Pflichtversicherung nach § 2 SGB VI – Rentenversicherung
| Berufsgruppe | Rentenversicherungspflicht | |
|---|---|---|
| Lehrer und Erzieher (selbstständig) | Pflicht | 18,6 % des Einkommens |
| Künstler und Publizisten | Pflicht (KSK übernimmt 50 %) | 9,3 % selbst + 9,3 % KSK |
| Handwerker im HR-A | Pflicht (18 Jahre) | 18,6 % des Einkommens |
| Hebammen und Entbindungspfleger | Pflicht | 18,6 % des Einkommens |
| Alle anderen Selbstständigen | Keine Pflicht | Freiwillig 18,6 % möglich |
026
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, zahlt den vollen Beitragssatz – Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen – selbst:
- Beitragssatz: 14,6 % allgemeiner Beitrag + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 % = 17,1 %
- Mindestbeitrag: ca. 175 EUR/Mo (auf Basis Mindesteinnahmen 1.178 EUR/Mo)
- Höchstbeitrag: ca. 882 EUR/Mo (Beitragsbemessungsgrenze 5.512 EUR/Mo)
- Tipp: Gewinn bis 20.000 EUR/Jahr → Prüfen ob PKV günstiger (besonders jung + gesund)
Altersvorsorge für Selbstständige
Ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung müssen Selbstständige selbst vorsorgen. Die wichtigsten Instrumente:
| Instrument | Steuervorteil | Empfehlung |
|---|---|---|
| Rürup-Rente (Basisrente) | 100 % absetzbar (max. 29.344 EUR/Jahr 2026) | Sehr gut für Hochverdiener |
| ETF-Sparplan | Keine steuerliche Förderung | Flexibel, keine Bindung |
| Immobilien | AfA, Abschreibungen | Gut bei Kapitalverfügbarkeit |
| Freiwillige DRV-Beiträge | Sonderausgaben bis Höchstbetrag | Gut für Geringverdiener und Handwerker |
FAQ – Sozialversicherung Selbstständige
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Versicherungen: Was wirklich notwendig ist

Deutsche Verbraucher sind im Schnitt überversichert bei Kleinigkeiten und unterversichert bei existenzbedrohenden Risiken. Notwendige Versicherungen: Krankenversicherung (Pflicht), Haftpflichtversicherung (unverzichtbar), Berufsunfähigkeitsversicherung (wichtig für alle Arbeitnehmer) und Hausratversicherung (für Mieter). Optional aber sinnvoll: Rechtsschutz und Risikolebensversicherung für Familien.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste und günstigste Versicherung – schon ab 50 EUR/Jahr schützt sie vor Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Jeder Schaden, den man anderen zufügt, muss aus eigener Tasche bezahlt werden – ohne Haftpflicht kann das existenzbedrohend sein.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Unterschätzt und unverzichtbar
Jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt oft nur ein Drittel des letzten Nettogehalts – das reicht selten zum Leben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließt diese Lücke. Faustregel: Die BU-Rente sollte mindestens 70 % des Nettoeinkommens absichern.
Je früher die BU abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge und desto einfacher die Gesundheitsprüfung. Mit 25 Jahren zahlt man oft weniger als halb so viel wie mit 40 – für identische Leistung. Wer bereits Vorerkrankungen hat, findet es schwerer, überhaupt eine BU zu bekommen.
Weiterführende Informationen: BaFin – Finanzaufsicht

