BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Antrag für Studierende
026: Anspruch, Höhe und Antrag für Studierende
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Studierende und Schüler in der Ausbildung finanziell, wenn das Elterneinkommen nicht ausreicht. Die Novelle 2023 hat die Fördersätze und Einkommensgrenzen deutlich angehoben. 2026 liegt der maximale Förderbetrag für Studierende außerhalb des Elternhauses bei 992 Euro pro Monat — davon ist die Hälfte ein Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden), die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen.
026
| Bestandteil | Betrag/Mo | Rückzahlung |
|---|---|---|
| Grundbedarf Studierende (auswärts) | 452 EUR | 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen |
| Wohnpauschale (auswärts wohnend) | 360 EUR | wie oben |
| Kranken-/Pflegeversicherungszuschlag | 109 EUR | wie oben |
| Wohnpauschale bei Eltern | 59 EUR (statt 360 EUR) | wie oben |
| Max. Gesamtbedarf (auswärts) | 992 EUR | max. 10.010 EUR Darlehen gesamt |
| Kinderbetreuungszuschlag | 160 EUR je Kind | reiner Zuschuss |
BAföG-Einkommensgrenzen: Wann fällt der Anspruch weg?
| Familienkonstellation | Einkommensfreibetrag Eltern/Jahr (ca.) |
|---|---|
| Elternteil 1 (Verheiratet) | ca. 25.200 EUR Nettoeinkommen |
| Elternteil 2 (Verheiratet) | + ca. 5.200 EUR zusätzlicher Freibetrag |
| Geschwisterkind in Ausbildung | + ca. 730 EUR pro Geschwisterkind |
| Eigenes Einkommen Studierender | max. 6.240 EUR/Jahr (520 EUR/Mo) |
| Eigenes Vermögen Studierender | Freibetrag 15.000 EUR |
Wichtig: Bei verheirateten Studierenden fließt auch das Partnereinkommen mit ein. Das BAföG-Amt prüft das Einkommen der Vorvorjahre — Einkommensänderungen können aktuell nachgewiesen werden (sogenannte Aktualisierung).
BAföG zurückzahlen: Was muss ich wirklich zahlen?
Nur 50 Prozent des erhaltenen BAföG ist ein Darlehen — und dieses ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt. Wer also 992 Euro über 10 Jahre erhält, zahlt maximal 10.010 Euro zurück, unabhängig vom tatsächlich erhaltenen Betrag. Das Darlehen ist zinsfrei und wird frühestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Wer eine gute Note erzielt (Note 2,0 oder besser), erhält einen Teilerlass.
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Familie & Finanzen: Vorsorge für alle Lebensphasen

Familien stehen vor besonderen finanziellen Herausforderungen: Kinderbetreuungskosten, Eigenheimwunsch, Ausbildungsfinanzierung und Altersvorsorge müssen gleichzeitig geplant werden. Der Staat unterstützt Familien mit zahlreichen Leistungen: Kindergeld (294 EUR/Monat pro Kind), Kinderfreibetrag, Elterngeld, BAföG und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.
Ein Notfallfonds von 3–6 Monatsgehältern ist für Familien besonders wichtig, da Krankheit, Jobverlust oder unerwartete Ausgaben schwerwiegendere Folgen haben als für Singles. Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen die Familie finanziell ab.
Erbe und Schenkung: Vermögen klug übertragen
Die Weitergabe von Vermögen an Kinder und Enkel ist ein wichtiges Finanzthema. Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten können Erbschaftsteuer-Freibeträge (400.000 EUR je Kind alle 10 Jahre) mehrfach genutzt werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung mit Testament und Vorsorgevollmacht spart Streit und Steuern.
Das Berliner Testament (gegenseitige Alleinerben-Einsetzung) ist weit verbreitet, hat aber steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge werden beim ersten Erbfall nicht genutzt. Alternativen wie die Trennungslösung oder Vor- und Nacherbschaft können steuerlich günstiger sein.
Weiterführende Informationen: Bundesministerium für Familie

